Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht in Worms

Höchste Qualität – Jahrelange Erfahrung – Fachliche Expertise

Erfahrung und Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um Straftaten im wirtschaftlichen Kontext, wie Betrug, Korruption, Insiderhandel und Geldwäsche. Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen können in diesem komplexen Bereich straffällig werden. Mit meinem umfangreichen Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in diesen Fällen stehe ich Ihnen zur Seite.

Sorgfältige Prüfung und starke Verteidigung

Ich nehme mir die Zeit, die Fakten sorgfältig zu prüfen und starke Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Die enge Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist für mich von höchster Bedeutung, um Ihre Interessen zu schützen und Freisprüche zu erzielen. Mein Ziel ist es, faire Verfahren und angemessene Strafen sicherzustellen, sei es durch Verhandlungen mit den Behörden oder vor Gericht.

Sie sind Beschuldigter in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren? Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und holen Sie sich anwaltliche Hilfe.

Ihr engagierter Partner im Wirtschaftsstrafrecht

Ich bin Ihr engagierter Partner für alle rechtlichen Belange im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Expertise, um Ihre geschäftlichen Interessen zu schützen und rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihr Unternehmen und Ihre Reputation zu verteidigen.

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Wir leiten Ihre Verteidung ein und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. So müssen Sie lediglich Ihre Personalien angeben, sich darüber hinaus aber nicht zum Tatvorwurf äußern. Nutzen Sie dies, da jede Handlung – außer Schweigen – gegen Sie verwendet werden kann.
Jeder hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, soweit er sich durch die Aussage selbst belasten würde oder er aus persönlichen (z.B. Ehegatte) oder sachlichen (z.B. Geistlicher, Arzt, Journalist) dem Beschuldigten nahesteht. So muss er kein Zeugnis ablegen, um den Beschuldigten nicht belasten zu müssen.
Durch ein Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche (i.d.R. Schadensersatz), die aus einer Straftat erwachsen sind, dem Strafprozess angehängt werden. Dadurch können Opfer schneller und einfacher kompensiert werden.
Am besten gar nicht. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht, als nahestehender Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jede Aussage oder jedes Verhalten, außer Schweigen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Delikte wie zum Beispiel: Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Korruption, Bestechlichkeit, Hehlerei, Steuerstrafdelikte, Diebstahl geistigen Eigentums, Verstoß gegen Geschäftsgeheimnisse. Die einschlägigen Gesetze sind das StGB, InsO, AWG oder AO.

Legt eine Steuerschuldner Selbstanzeige ein, kann er nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden. Hierzu muss der Täter eine Berichtigungserklärung abgeben, die offene Steuerschuld begleichen. Zudem dürfen keine Sperrgründe greifen.

Nach der Insolvenzordnung (InsO) besteht eine Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig einen Eröffnungsantrag zu stellen. Kommen die Organe der juristischen Personen sowie Gesellschaften dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich strafbar. Das Strafmaß bestimmt sich maßgeblich an dem dadurch verursachten Schaden.

Die Insolvenzverschleppung hat strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. Der Straftatbestand ist mit Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren bedroht. Zivilrechtlich nicht-haftende Gesellschafter (insb. GmbH) können persönlich haften. Zusätzlich kann die Gewerbeerlaubnis wegen Unzulässigkeit entzogen werden.
Steuerhinterziehung begeht, wer dem Finanzamt falsche/unrichtige Angaben macht, die Verwendung von Steuerstempeln/Steuerzeichen unterlässt oder steuerlich relevante Angaben verschweigt und so einen steuerlichen Vorteil erhält. Wichtig ist der Unterschied zur leichtfertigen Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit.
Unter Korruption versteht man den Missbrauch von Vertrauen, um einen immateriellen/materiellen Vorteil zu erlangen. Dabei ist Korruption der Oberbegriff für Bestechung, unter dem auch Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung fallen.

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