Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht in Worms

Höchste Qualität – Jahrelange Erfahrung – Fachliche Expertise

Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht aus Worms

In meinen Kanzleiräumen in Worms bin ich, Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter, auch bekannt als Doc Peter aus Social Media, für Ihre strafrechtlichen Angelegenheiten, besonders im Bereich des Sexualstrafrechts, da.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms, berate und vertrete ich meine Mandanten in den verschiedenen Rechtsgebieten des Strafrechts. Dabei habe ich mich unter anderem auf das Sexualstrafrecht spezialisiert.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst alle Straftaten und Straftatbestände, die einen Bezug zur Sexualität aufweisen. Es dient dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Wem Sexualdelikte wie sexuelle Nötigung, Missbrauch, Vergewaltigung oder andere Tatbestände vorgeworfen werden, der ist mit dem diesem Bereich des Strafrecht konfrontiert.
Damit ist das Sexualstrafrecht eines der sensibelsten Gebiete im Strafrecht, weshalb jede Anschuldigung in diesem Bereich unbedingt ernst zu nehmen ist. In Sexualstrafverfahren ist die Beweislage meist begrenzt und es kommt häufig zu Rechtsproblemen innerhalb eines Verfahren. Bei einer Anschuldigung sollten Sie ohne einen Strafverteidiger für Sexualdelikte unbedingt Gebrauch von Ihrem Recht machen und schweigen. Viel wichtiger ist es, auf eine Tat oder Anschuldigung angemessen zu reagieren und dazu einen qualifizierten Strafverteidiger zur Lösung des strafrechtlichen Problems zu beauftragen. Denn nicht selten wird die Situation durch die Beschuldigten falsch eingeschätzt. Unabhängig davon ist anwaltliche Hilfe und Beistand, besonders während einer Ermittlung, auch aus psychologischen Gründen sinnvoll.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten in Worms und Umgebung sowie bundesweit im Falle von Anschuldigungen im Zusammenhang mit Sexualdelikten.

Straftaten im Sexualstrafrecht

  • Sexueller Missbrauch
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung & Vergewaltigung
  • Exhibitionismus
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz pornographischer Schriften
  • Ausübung verbotener Prostitution

Verteidigung Ihrer Rechte

Ein Vorwurf mit Sexualbezug kann nahezu jeden treffen. Den Beschuldigten treffen neben einem Strafverfahren und einer Anklage jedoch auch viele weitere Konsequenzen, beispielsweise im privaten Bereich oder auch im sozialen Umfeld. In vielen Fällen werden vermeintliche Täter von der Familie sowie Freunden verstoßen und verlieren ihren Arbeitsplatz. Aufgrund dessen ist es von besonderer Bedeutung, einen erfahrenen Fachanwalt als Verteidigung im Strafverfahren oder bei einer Beschuldigung an der Seite zu haben. Als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht ist es meine Aufgabe, unschuldig Beschuldigte zu entlasten, einen Freispruch bei Anklagen zu erzielen und rechtmäßig Beschuldigten ein faires Verfahren nach den rechtsstaatlichen Prinzipien zu ermöglichen.

Durch mein Studium und die langjährige Erfahrung in meinem Rechtsgebiet, stelle ich sicher, dass das Verfahren fair durchgeführt wird und eine angemessene Bestrafung erfolgt. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um Ihre Rechte zu verteidigen und gerechte Ergebnisse zu erzielen.

 

Strafen für Sexualdelikte

Die Strafen für Sexualdelikte wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung sind unterschiedlich hoch. Jedoch drohen auch bei Ersttätern Freiheitsstrafen von teilweise bis zu fünf Jahren. Nicht selten werden Sexualstraftäter oder vermeintliche Täter mit 15 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe ist jedoch nicht das einzige. Vorstrafen werden im Bundeszentralregister für eine lange Zeit gespeichert und auch im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Zudem bestehen meist sehr hohe Geldstrafen in Form von Schmerzensgeldforderungen, die die wirtschaftliche Existenz schnell gefährden. Auch die Resozialisierung nach einem Gefängnisaufenthalt gestaltet sich meist schwierig.

Entwicklung des Sexualstrafrecht

Mit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 durch den Bundestag wurde dieses Rechtsgebiet verschärft. Für die Strafbarkeit eines Übergriffes ist es nun nicht mehr relevant, ob Gewalt tatsächlich angewandt oder gedroht wurde. Entscheidend ist seither, ob das Opfer eine sexuelle Handlung nicht gewollt hat. Dabei ist die Erkennbarkeit, dass die sexuelle Handlung vom Opfer nicht gewollt wurde, entscheidend. Somit sind viele Fälle, die zuvor nicht in den Bereich des Sexualstrafrechts gehörten, durch die Reform in diesem Rechtsgebiet erfasst und berücksichtigt

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wir leiten Ihre Verteidung ein und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Sie sind beschuldigt oder angeklagt und suchen eine kompetente rechtliche Beratung oder Vertretung?

Mit meiner langjährigen Expertise und Erfahrung stehe ich Ihnen als Spezialist für Sexualstrafrecht sowie in Delikten weiterer Rechtsgebiete des Strafrechts bei. Neben einer fachkundigen Beratung unterstütze und verteidige ich Sie vor Gericht. Während meiner erfolgreichen Karriere habe ich meine Mandanten in Verfahren sowie Großverfahren erfolgreich vertreten. Durch meine Zulassung am Internationalen Strafgerichtshof (ICC), erhält meine Tätigkeit eine internationale und sogar globale Dimension. Dabei lege ich großen Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung und Hingabe meinerseits für jeden einzelnen Fall.

Häufige Fragen (FAQ)

Zu den häufigsten Sexualstraftaten gehören: sexuelle Nötigung, Kinderpornografie, Vergewaltigung, Jugendpornografie, sexueller Missbrauch, exhibitionistische Handlungen, sexueller Übergriff, Erregung öffentlichen Ärgernisses, sexuelle Belästigung, Sexting und illegale Bild- und Videoaufnahmen und Jugendschutzdelikte.
Innerhalb des Ermittlungsverfahrens werden Sie zu einer Vernehmung gerufen, Ihr Haus kann durchsucht werden, liegt ein dringender Tatverdacht und Haftgrund vor, droht Ihnen auch die Untersuchungshaft. Ein Strafverteidiger begleitet Sie durch das Verfahren und übernimmt die Kommunikation mit den Behörden.
Wird Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen, dürfen Sie sich nicht gegenüber den Behörden äußern. Denn jede Aussage Ihrerseits kann später gegen Sie verwendet werden. Ein Verteidiger versucht daraufhin möglichst diskret die Einstellung des Verfahrens zu ermöglichen, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Bei einer Falschbeschuldigung sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.  Gerade bei einer Falschbeschuldigung steht es häufig Aussage gegen Aussage. Ein Verteidiger prüft Ihr Ermittlungsverfahren und die Beweislage der Behörden. Dadurch können Falschaussagen aufgedeckt und der Tatverdacht beseitigt werden.
Im Sexualstrafrecht muss zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden werden. Für ein Verbrechen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Bei einem Vergehen kommt es zu einer milderen Freiheitsstrafe oder Geldbuße. In manchen Fällen droht auch die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Ein Strafverteidiger ist bei der Anklage einer Sexualstraftat nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Entscheiden Sie sich nicht für einen Anwalt, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger zugewiesen. Liegt noch keine Anklage vor, kann ein Verteidiger darüber hinaus versuchen, die Einstellung Ihres Verfahrens so früh wie möglich zu erreichen.
Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbescheid vor der Tür, sollten Sie ruhig bleiben und die Tür öffnen. Sonst passiert dies gewaltsam. Außerdem sollten Sie Ihren Anwalt anrufen. Denn nicht immer ist eine Durchsuchung auch rechtmäßig. Machen Sie in jedem Fall keine Angaben zu dem vorgeworfenen Tatbestand!
Für sexuelle Belästigung gemäß § 184 i StGB kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe drohen. In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wurde.
Bei der sexuellen Nötigung liegt ein sexueller Übergriff vor, der zusätzlich durch Gewalt, Drohungen oder das Ausnutzen einer bestimmten Situation geprägt ist. Sexuelle Belästigung und Nötigung unterscheiden sich durch die fehlende Gewalt- und Druckausübung und die tatsächlich ausgeführte sexuelle Handlung am Opfer.
Sexuelle Belästigung ist jedes konkretes, sexuelle Verhalten, das unerwünscht ist und durch das sich eine Person unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt. Dazu gehören z. B. taxierende Blicke, Pfiffe, Bemerkungen über die Figur/das Aussehen, obszöne Witze, „zufällige“ Berührungen sowie Angrapschen, insbesondere an Brust und Po.

Dienstleistungen

Untersuchungshaft-Mobile
Durchsuchung-Mobile
Vergewaltigung-Mobile

Rechtsanwalt

Kopie von panorama 1docpeter (2500 x 1667 px)-Mobile

Rechtsbeiträge

Sexualstraftat-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

© 2023 OMmatic