Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Revision als Rechtsmittel Worms

Dienstleistung im Strafrecht

Revision als Rechtsmittel

Mit der Revision gibt es in strafrechtlichen Verfahren ein Rechtsmittel, mit dem sich Urteile überprüfen lassen. Als etablierter Strafverteidiger in Worms mache ich häufig davon Gebrauch. Wichtig ist, das spätere Revisionsverfahren bereits in der Hauptverhandlung vorzubereiten.

Die Strafprozessordnung (StPO) definiert die Voraussetzungen und den Ablauf von Revisionsverfahren detailliert. Bei der Revision handelt es sich um ein komplexes Rechtsmittel, das Erfahrung und Know-how erfordert. Vorbereitung von Revisionsgründen im Hauptverfahren, Analyse des Urteils, fundierte Revisionsbegründung – Bei mir können Sie sich auf eine effektive Nutzung dieses Rechtsmittels verlassen.

Die Revision im Strafrecht

Nach strafrechtlichen Urteilen besteht die Möglichkeit, das Urteil überprüfen zu lassen. Mit der Revision sieht die StPO hierfür ein spezielles Rechtsmittel vor, das Sie nicht mit einer Berufung verwechseln sollten. Die Grenzen bei einer Revision sind enger: Es werden keine neuen Beweise erhoben, stattdessen erfolgt eine Bewertung des bestehenden Urteils. Der Strafverteidiger legt dem Revisionsgericht die verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Fehler vor. Gelangt das Revisionsgericht zum selben Urteil über entsprechende Rechtsfehler, wird das Verfahren in den meisten Fällen an das Ausgangsgericht zurückgewiesen.

Hierbei wird zwischen zwei Arten von Rechtsfehlern unterschieden:

  • Verfahrensrechtlich: Revisionsgründe können sich auf Verfahrensfehler beziehen. Ein typisches Beispiel ist ein Verstoß gegen das Beweiserhebungsverbot. In Revisionsanträgen begründe ich bei diesem und weiteren Fehlern Verfahrensrügen.
  • Materiellrechtlich: Im Rahmen von Sachrügen zweifele ich die Bewertung von Tatsachen an. Hierbei geht es nicht darum, neue Tatsachen einzuführen. Es kommt stattdessen auf die Bewertung vorhandener und im Urteil berücksichtigter Tatsachen an. Vielfach liegt eine fehlerhafte rechtliche Würdigung oder eine fragwürdige Strafzumessung vor.
Zum Teil setzt eine Revision ein entsprechendes Handeln in der Hauptverhandlung voraus. Werfe ich dem Gericht zum Beispiel einen Verstoß gegen das Beweiserhebungsverbot vor, lege ich bereits vor Gericht Widerspruch ein. Dieser Widerspruch ermöglicht eine spätere Revision, ohne diesen juristischen Schritt bleibt diese Option verwehrt. Die Vorbereitung von Revisionsgründen ist eine zentrale Aufgabe eines Strafverteidigers.

Das Revisionsverfahren

Die Strafprozessordnung legt die Rahmenbedingungen in § 333 ff. fest. Dazu gehört die Frage der Zulässigkeit einer Revision. Dies ist bei allen Urteilen von Strafkammern und Schwurgerichten sowie im ersten Rechtszug der Oberlandesgerichte zulässig. Die StPO regelt auch, welche Gerichte als Revisionsgerichte fungieren:

  • Beim Urteil eines Amtsgerichts kümmert sich das Oberlandesgericht um den Revisionsantrag
  • Wenn Landes- oder Oberlandesgerichte ein Urteil fällen, bearbeitet der Bundesgerichtshof die Revision.

Einhaltung der Fristen

Nach einem Urteil gewährt die StPO eine Frist von einer Woche, um Revision einzulegen. Ab dem Ende dieser Frist oder nach der Zustellung des Urteils verbleibt ein weiterer Monat Zeit, um die Revision schriftlich zu begründen. Als Ihr Rechtsanwalt in Worms halte ich diese Fristen sowie alle formalen Kriterien penibel ein.

Die Revision begründe ich inhaltlich und fachlich präzise, sodass die Chance auf eine positive Entscheidung des Revisionsgerichts möglichst groß ist. Die Erfolgswahrscheinlichkeiten hängen selbstverständlich von den konkreten Umständen ab. Es kommt insbesondere darauf an, wie das Ausgangsgericht das Verfahren handhabt, Tatsachen bewertet und das Urteil begründet. Nur mit einer gründlichen Analyse des vorliegenden Urteils lässt sich ein maßgeschneiderter Revisionsantrag formulieren.

Das Revisionsgericht gibt dem Revisionsantrag vollständig oder teilweise statt?

In der Regel muss sich das bisherige Gericht erneut mit dem Urteil beschäftigen und es anhand der Vorgaben überarbeiten. Vereinzelt fällt auch das Revisionsgericht weitreichende Entscheidungen wie die Freilassung des Angeklagten.

Der Unterschied zwischen Berufungen & Revisionen

Mit Berufungen und Revisionen existieren zwei Rechtsmittel, die sich deutlich unterscheiden. Ein relevanter Unterschied ist, dass Berufungen nur gegen Urteile eines Amtsgerichts möglich sind. Das Landgericht übernimmt die Funktion des Berufungsgerichts. Zudem weichen die Revisions- und Berufungsverfahren erheblich voneinander ab. Das Revisionsgericht beschränkt sich auf die rechtliche Bewertung des Urteils, ein Berufungsgericht setzt sich auch mit den Tatsachen auseinander. Bei Bedarf wiederholt es die Beweisaufnahme. In Berufungsverfahren habe ich als Strafverteidiger mehr Instrumente, das Berufungsurteil im Sinne des Angeklagten zu beeinflussen. Wichtig: Auch Staatsanwaltschaften können Revisions- und Berufungsanträge stellen. Je nach Sachlage kann es bei diesen Verfahren auch darum gehen, ein Urteil zuungunsten meiner Mandanten zu verhindern.

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Ihr Rechtsanwalt in Worms

Bei vielen Strafprozessen stehen die Reputation und die Existenz von Angeklagten auf dem Spiel. Deshalb empfiehlt es sich, einen versierten und erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren. Als Fachanwalt für Strafrecht weise ich eine langjährige Erfahrung auf und garantiere Ihnen, Sie auf hohem fachlichen Niveau zu verteidigen. Die Revision als Rechtsmittel setze ich in Ihrem Interesse zielgerichtet ein.

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Betäubungsmittelstrafrecht-Mobile
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