Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Nebenklage Worms

Dienstleistung im Strafrecht

Nebenklage: Ihr Recht auf aktive Teilnahme am Strafverfahren

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Das ist heutzutage leider nicht ungewöhnlich. Ob Sie durch fahrlässiges Handeln eines Täters, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall oder aber vorsätzlich verletzt wurden, durch Schläge, Tritte o.ä. oder Opfer von Talking, eines Sexualdelikts oder sogar eines Mordversuches wurden – als Opfer sind Sie zum Glück nicht rechtslos. Ich bin hier, um Sie zu beraten und zu vertreten, insbesondere im Rahmen des Nebenklageverfahrens, bei der Geltendmachung von Schadensersatz und in anderen Belangen, die Ihre Interessen schützen.

Kompetente Unterstützung in allen Aspekten der Opferrechte

In meiner Kanzlei berate, unterstütze und vertrete ich Sie kompetent in verschiedenen Bereichen der Opferrechte. Dazu gehören nicht nur das Nebenklageverfahren, sondern auch die Zeugenbeistandschaft, Adhäsionsverfahren, die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, Gewaltschutz, Unterhaltsforderungen und Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen zu wahren und Ihnen die Unterstützung zu bieten, die Sie in dieser schwierigen Zeit benötigen.

Ihr vertrauenswürdiger Partner in schwierigen Zeiten

In meiner Rolle als Anwalt für Opferrechte bin ich Ihr vertrauenswürdiger Partner in diesen schwierigen Zeiten. Ihr Recht auf aktive Teilnahme am Strafverfahren liegt mir am Herzen, und ich werde hart daran arbeiten, sicherzustellen, dass Ihre Interessen vertreten werden. Lassen Sie mich Ihnen in Ihrer Situation beistehen und Ihnen den rechtlichen Schutz bieten, den Sie verdienen.

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Wir leiten Ihre Verteidung ein und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Die Nebenklage ist ein Rechtsinstrument im deutschen Strafprozessrecht, das es Opfern bestimmter schwerer Straftaten ermöglicht, als Nebenkläger aktiv am Strafverfahren teilzunehmen, zusätzliche Rechte auszuüben und eigene Interessen zu vertreten.
Eine Nebenklage ist vor allem bei schweren Delikten wie Mord, Totschlag, Körperverletzung, Sexualstraftaten oder Menschenhandel möglich. Es muss ein spezifisches persönliches Interesse des Opfers an der Strafverfolgung und am Ausgang des Verfahrens bestehen.
Nebenkläger haben das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, Beweisanträge zu stellen, Fragen zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden.
Es ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen, dass ein Nebenkläger sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, da dieser die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen kennt und das Opfer wirksam im Prozess unterstützen kann.
Nein, nur Opfer bestimmter schwerer Straftaten haben die Möglichkeit, sich als Nebenkläger anzuschließen. Dazu gehören Delikte, die im Gesetz spezifisch als nebentatbefähigt aufgeführt sind.
Um als Nebenkläger dem Verfahren beizutreten, muss man einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. In der Regel wird dieser Antrag durch einen Rechtsanwalt formuliert und eingereicht.
Nebenkläger müssen in der Regel die Kosten für ihren Anwalt selbst tragen, es sei denn, es wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Falls der Angeklagte verurteilt wird, kann das Gericht ihn jedoch zur Übernahme dieser Kosten verpflichten.
In der Hauptverhandlung kann der Nebenkläger bzw. sein Anwalt Beweisanträge stellen, Zeugen befragen und am Schluss ein Plädoyer halten. Der Nebenkläger hat das Recht, bei allen wesentlichen Verhandlungsschritten anwesend zu sein.
Ja, ein Nebenkläger hat das Recht, gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen, allerdings nur bezüglich der Entscheidungen, die seine Rechte direkt betreffen.
Ein Nebenkläger kann sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Fortgang des Hauptverfahrens, das unabhängig von der Beteiligung des Nebenklägers weitergeführt wird.

Rechtsgebiet

Betäubungsmittelstrafrecht-Mobile
Wirtschaftsstrafrecht-Mobile
Kapitalstrafrecht-Mobile

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