Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms

Höchste Qualität – Jahrelange Erfahrung – Fachliche Expertise

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms
Dr. jur. Frank K. Peter

Ich bin erfolgreicher Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht mit langjähriger Praxiserfahrung und daher Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms. Meine Zulassung am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verleiht meiner Arbeit eine globale Dimension.

Mit meiner umfassenden Erfahrung als Strafverteidiger in Worms habe ich bereits in zahlreichen Verfahren Mandanten erfolgreich vertreten. Dieses umfangreiche praktische Wissen im Umgang mit Gerichten und Staatsanwaltschaften setze ich für Ihr Anliegen ein. Mein Engagement für Recht und Bildung spiegelt sich in meinen Veröffentlichungen wider, darunter die Bücher „Das 1×1 der Hauptverhandlung“ und „Das 1×1 des Opferanwalts“.

Strafverfahren

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Opfer einer Gewalttat bedarf es rechtlicher Unterstützung eines Anwalts für Strafrecht.
Rechtliche Probleme können Ihr Leben in kürzester Zeit auf den Kopf stellen. In solchen Momenten ist es von entscheidender Bedeutung, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben. Ob Sie Beschuldigter im Strafverfahren sind, rechtliche Beratung benötigen oder Ihre Rechte schützen möchten – ich stehe Ihnen in schwierigen Situationen als Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms zur Seite.

Sie sind Beschuldigter?

Sobald Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren und sich verteidigen lassen. Von dem Recht, sich einen Verteidiger zu suchen, sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Weniger empfehlenswert ist der Versuch, sich selbst zu verteidigen, denn auch bei vermeintlicher Unschuld oder Irrtum, entscheidet ein Richter darüber, welche Strafe Sie erhalten.

Sie sind Opfer einer Gewalttat?

Leider kommt es heutzutage schnell vor, dass man Opfer einer Straf- oder Gewalttat werden kann. Als Opfer sind Sie zum Glück nicht rechtlos. In verschiedenen Fällen berate und vertrete ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht.
  • Im Rahmen einer fahrlässigen Tat
  • Vorsätzliche Verletzungen
  • Stalking
  • Sexualdelikt
  • Tötungsversuch
  • Tötung eines Angehörigen

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Nehmen Sie Kontakt auf!

Wir leiten Ihre Verteidung ein und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Ihr Strafverteidiger in Worms

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit kompetenter Beratung und anschließender Verteidigung in Worms zur Verfügung. Durch meine langjährige und umfassende praktische Erfahrung bin ich im Umgang mit der Staatsanwaltschaft und Gerichten vertraut. Ehrlichkeit ist mir besonders wichtig, deshalb erhalten meine Mandanten eine ehrliche und kompetente Einschätzung. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten. 

Bereiche des Strafrechts

  • Kapitalstrafrecht
    Das Kapitalstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten und beschäftigt sich mit schweren Straftaten, denen eine Freiheitsstrafe oder die Höchststrafe, in Deutschland die lebenslange Freiheitsstrafe, droht. Dabei handelt es sich um Straftaten mit Todesfolge oder Tötungsabsicht.
  • Betäubungsmittelstrafrecht
    Auch häufig als Drogenstrafrecht bezeichnet, umfasst das Betäubungsmittelstrafrecht alle Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen und Betäubungsmitteln. Es richtet sich demnach sowohl an Dealer als auch Konsumenten und bestraft den Besitz, die Herstellung, den Anbau und jeglichen Umgang mit Betäubungsmitteln.
  • Revisionen
    Das Revisionsverfahren beschreibt den Prozess, in dem ein Urteil erneut auf die Gesetzmäßigkeiten hin überprüft wird und unterliegt daher einzuhaltenden Fristen. Nach einer Verurteilung ist das Revisionsverfahren oft das letzte Rechtsmittel und die letzte Hoffnung für Beschuldigte als auch Opfer.
  • Sexualstrafrecht
    Als Teil des Strafrechts werden alle Straftaten im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen wie sexuelle Nötigung bestraft. Für Betroffene ist ein solches Verfahren höchst belastend und sollte immer durch einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht begleitet werden.
  • Wirtschaftsstrafrecht
    Verstöße gegen wirtschaftliche Gesetze und Vorschriften werden bestraft, um die Integrität und Fairness im Wirtschaftssektor aufrechtzuerhalten. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst Betrug, Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht ebenso wie Insolvenzverfahren und weitere Handlungen im wirtschaftlichen Kontext.
  • Verkehrsstrafrecht
    Sowohl Alkohol- und Drogenfahrten als auch Unfallflucht oder Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nur ein Bruchteil der Delikte im Bereich der Verkehrsstrafsachen. 
  • Nebenklage
    In einigen Fällen kann der Verletzte als Nebenkläger auftreten und erhält dadurch eine Beteiligungsbefugnis am Verfahren. Ebenso kann die Familie oder nahe Verwandte im Falle eines Tötungsdelikts als Nebenkläger auftreten.
  • Untersuchungshaft
    Im Falle einer vorläufigen Inhaftierung gelten verschiedene Rechte und es besteht die Möglichkeit einer Haftbeschwerde mit Argumenten für eine Freilassung des Mandanten.
  • (Haus-) Durchsuchungen
    Eine Durchsuchung ist eine sehr beunruhigende Situation und sollte unbedingt durch einen Anwalt begleitet werden, um die Rechte zu wahren und in einer solchen Ausnahmesituation Unterstützung zu erhalten.

Häufige Fragen (FAQ)

Am besten gar nicht. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht, als nahestehender Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht. Jede Aussage oder jedes Verhalten, außer Schweigen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Ein Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, welches bei kleineren Straftaten durchgeführt werden kann. Sie haben nach Zustellung des Strafbefehls eine 14-tägige Einspruchsfrist. Nach Einlegung des Einspruchs wird im Rahmen einer Hauptverhandlung weiter verhandelt.
Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. So müssen Sie lediglich Ihre Personalien angeben, sich darüber hinaus aber nicht zum Tatvorwurf äußern. Nutzen Sie dies, da jede Handlung – außer Schweigen – gegen Sie verwendet werden kann.
Jeder hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, soweit er sich durch die Aussage selbst belasten würde oder er aus persönlichen (z.B. Ehegatte) oder sachlichen (z.B. Geistlicher, Arzt, Journalist) dem Beschuldigten nahesteht. So muss er kein Zeugnis ablegen, um den Beschuldigten nicht belasten zu müssen.
Durch ein Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche (idR. Schadensersatz), die aus einer Straftat erwachsen sind, dem Strafprozess angehängt werden. Dadurch können Opfer schneller und einfacher kompensiert werden.
Neben Strafen können Urteile auch sog. Maßregelungen zur Sicherung und Besserung beinhalten. Diese dienen nicht der Bestrafung, sondern dem Schutz Dritter vor gefährlichen Straftätern, und können daher auch schuldunfähige Straftäter treffen. Im StGB sind z.B. Berufsverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geregelt.
Übersteigt ein Straftatbestand den maximalen Strafrahmen von über einem Jahr Freiheitsstrafe, handelt es sich um ein Verbrechen. Alles darunter ist ein Vergehen. Der Versuch eines Verbrechens ist immer strafbar und ein Verteidiger obligatorisch. Der Versuch eines Vergehens ist nur strafbar, wenn es entsprechend in einem Gesetz definiert ist. In diesem Fall ist die Strafverteidigung optional.
Das BtMG unterscheidet zwischen geringer Menge, Normalmenge, nicht geringer Menge. Grundsätzlich ist jede Menge strafbar. Bei einer geringen Menge kann aber von der Strafbarkeit abgesehen werden. Die Richtwerte der geringen Menge sind in den Bundesländern unterschiedlich und reichen von 6-15 Gramm.
Anders als Ordnungswidrigkeiten werden Straftaten vor dem Strafgericht verhandelt. Ein Strafprozess kann mit einer Verurteilung enden, wohingegen die Ordnungswidrigkeit mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet wird. Anders als die Straftat ist die Schuldfrage bei Ordnungswidrigkeiten irrelevant.
Grundsätzlich werden Straftaten von Amts wegen verfolgt. Bei Antragsdelikten (z.B. Hausfriedensbruch, Familiendiebstahl, Körperverletzung) ist aber für die Strafverfolgung ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt.

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