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Vermeiden Sie rechtliche Risiken: Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland erklärt

Fachbeitrag im Wirtschaftsstrafrecht

Minimieren Sie rechtliche Unsicherheiten: Ein Überblick über Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland

In Deutschland unterliegt sowohl die Erbschaft als auch die Schenkung bestimmten steuerlichen Regelungen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit den entsprechenden Steuervorschriften auseinanderzusetzen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer betrifft insbesondere den Wert von Vermögensübergaben und kann je nach Höhe der Zuwendung sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser oder Schenker und dem Empfänger variieren.

Was ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

In Deutschland unterliegt das Vermögen, das durch Erbschaften oder Schenkungen übertragen wird, der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese Steuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Eine Steuerpflicht entsteht, wenn der Wert des Erbes oder der Schenkung den festgelegten Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser oder Schenker und dem Empfänger:

  • Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung:
    • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
    • Kinder: 400.000 €
    • Enkelkinder: 200.000 €
    • Weitere Verwandte, wie Geschwister oder entfernte Verwandte: 20.000 €

Wird der Freibetrag überschritten, wird der darüber hinausgehende Betrag steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe des übertragenen Vermögens sowie der Steuerklasse des Empfängers. Besonders bei großen Erbschaften oder Schenkungen können erhebliche Steuerbeträge entstehen.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) stellt eine ernsthafte Straftat dar, die mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Die Höhe der Strafe hängt vom hinterzogenen Steuerbetrag ab und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Geldstrafe: In weniger schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden, insbesondere wenn der hinterzogene Betrag gering ist oder keine vorsätzliche Handlung nachgewiesen werden kann.

  • Freiheitsstrafe: Bei schwerwiegenden Fällen der Steuerhinterziehung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, wie etwa bei wiederholtem oder systematischem Betrug, kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Zusätzlich wird das Finanzamt die hinterzogenen Steuern nachträglich festsetzen und Zinsen für den gesamten Zeitraum der Steuerverkürzung erheben.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Wer eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann unter bestimmten Bedingungen durch eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO straffrei bleiben. Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass die Steuerhinterziehung noch nicht vom Finanzamt entdeckt wurde und die betroffene Person die hinterzogenen Steuern vollständig und korrekt nachmeldet.

Die Selbstanzeige muss eine vollständige und genaue Offenlegung der nicht gemeldeten Vermögenswerte umfassen. Sobald jedoch die Steuerhinterziehung entdeckt wurde oder Ermittlungen durch das Finanzamt eingeleitet wurden, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Es wird dringend empfohlen, eine Selbstanzeige nur in Zusammenarbeit mit einem Anwalt einzureichen, da bereits kleine Fehler in der Anzeige dazu führen können, dass sie ihre Wirksamkeit verliert und dadurch strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Steuererklärungspflicht bei Erbschaften und Schenkungen

Erben und Beschenkte sind verpflichtet, das erhaltene Erbe oder die Schenkung dem Finanzamt zu melden. Auch wenn der Freibetrag nicht überschritten wird, sollte das Finanzamt informiert werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen und mögliche Missverständnisse oder Verdachtsmomente zu vermeiden. Die Steuererklärung für Erbschaften und Schenkungen erfolgt in der Regel durch die Einreichung des Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerformulars, das alle relevanten Informationen zu den übertragenen Vermögenswerten sowie dem Freibetrag enthält.

Verteidigungsmöglichkeiten bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung

Sollte der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben werden, gibt es verschiedene Verteidigungsstrategien, die je nach Einzelfall verfolgt werden können:

  • Unbewusste Falschangaben: Es kann geltend gemacht werden, dass der Beschuldigte die Vermögenswerte versehentlich nicht oder nicht vollständig angegeben hat. Gerade bei komplexen Erbschaften oder Schenkungen kann es vorkommen, dass bestimmte Werte übersehen werden.
  • Fehlende Steuerpflicht: In einigen Fällen kann argumentiert werden, dass die betreffenden Vermögenswerte steuerfrei waren oder der Freibetrag nicht überschritten wurde. Dies erfordert jedoch eine genaue Prüfung der Umstände.

In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und mögliche Strafen zu mildern.

Fazit

Steuerhinterziehung bei Erbschaften und Schenkungen ist eine schwerwiegende Straftat, die ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Jeder, der ein Erbe oder eine Schenkung erhält, sollte diese ordnungsgemäß dem Finanzamt melden, um sich nicht der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. Falls bereits eine Steuerhinterziehung begangen wurde, bietet die Selbstanzeige eine Möglichkeit, strafrechtliche Folgen zu vermeiden. In solchen Fällen ist eine präzise und zeitnahe Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich.

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