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Steuerhinterziehung bei Erbschaft und Schenkung: Rechtliche Konsequenzen und Präventionsmöglichkeiten

Fachbeitrag im Strafrecht

Steuerhinterziehung bei Erbschaft und Schenkung: Rechtliche Konsequenzen und Präventionsmöglichkeiten

Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen wird oft unterschätzt, da viele glauben, dass nur Einkommen oder Unternehmensgewinne steuerlich relevant sind. Tatsächlich unterliegen jedoch auch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland der Steuerpflicht. Wer diese Vermögenswerte nicht korrekt beim Finanzamt angibt, riskiert eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung.

Dieser Artikel erläutert die geltenden Regelungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die möglichen strafrechtlichen Folgen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften.

Was ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland wird gemäß dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Sie tritt ein, wenn Erben oder Beschenkte einen bestimmten Freibetrag überschreiten, abhängig von ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser oder Schenker:

  • Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:
    • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
    • Kinder: 400.000 €
    • Enkelkinder: 200.000 €
    • Andere Personen wie Geschwister oder entfernte Verwandte: 20.000 €

Übersteigt das Erbe oder die Schenkung diese Freibeträge, wird der darüberliegende Betrag steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe des übertragenen Vermögens und der Steuerklasse des Begünstigten, was insbesondere bei größeren Vermögensübertragungen erhebliche Steuerlasten zur Folge haben kann.

Steuerhinterziehung bei Erbschaften und Schenkungen

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Erben oder Beschenkte das Vermögen nicht oder unvollständig angeben, um die fällige Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu umgehen. Typische Fälle umfassen das Verschweigen von Bargeld oder Vermögenswerten sowie die Absicht, den Wert von Immobilien oder Kunstgegenständen zu niedrig anzusetzen, um die Steuerlast zu mindern. Auch nicht deklarierte Schenkungen, etwa durch Übertragung von Bankkonten ohne offizielle Festlegung, fallen darunter.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ist eine strafbare Handlung, die zu empfindlichen Sanktionen führen kann. Diese reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuersumme und der Schwere des Verstoßes. Das Finanzamt wird zudem die hinterzogenen Steuern nachfordern und zusätzlich Zinsen für den gesamten Zeitraum der Steuerverkürzung berechnen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Personen, die eine Steuerhinterziehung begangen haben, können unter bestimmten Bedingungen eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO stellen, sofern die Tat noch nicht entdeckt wurde. Diese erfordert jedoch eine vollständige Offenlegung der nicht deklarierten Vermögenswerte und sollte stets mit juristischer Unterstützung erfolgen, um Fehler zu vermeiden, die die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden könnten.

Fazit

Steuerhinterziehung im Kontext von Erbschaften und Schenkungen ist ein ernstes Vergehen, das erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine rechtzeitige und genaue Deklaration beim Finanzamt ist daher unerlässlich, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Falle einer bereits begangenen Steuerhinterziehung ist die Selbstanzeige eine mögliche Option zur Minimierung der Strafe, vorausgesetzt, sie erfolgt korrekt und rechtzeitig. Professionelle rechtliche Beratung ist hierbei von entscheidender Bedeutung.

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