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Dashcams im Straßenverkehr – Hilfe, Fluch, erlaubt?

Fachbeitrag im Verkehrsstrafrecht

Einleitung

Dashcams – kleine Kameras, die unauffällig in Fahrzeugen angebracht sind – sorgen seit Jahren für Diskussionen. Für die einen sind sie eine wertvolle Hilfe, für andere ein Eingriff in die Privatsphäre. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Was ist erlaubt, und wann bewegen wir uns auf dünnem Eis? Ich möchte Ihnen heute einen rechtlichen Überblick geben und aufzeigen, welche Rolle Dashcams in der Praxis spielen können – vor allem, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu wahren.

Was sind Dashcams und wie funktionieren sie?

Dashcams sind kleine Kameras, die während der Fahrt kontinuierlich aufzeichnen. Einige Geräte speichern die Daten automatisch, während andere nur bei besonderen Ereignissen, wie einem plötzlichen Bremsmanöver, aktiv werden. Die Idee dahinter ist klar: Beweise sichern und in unklaren Situationen, etwa nach einem Unfall, auf belastbare Aufzeichnungen zurückgreifen können. Doch wie sinnvoll ist das – und vor allem: ist es rechtlich erlaubt?

Dashcams: Die rechtliche Lage in Deutschland

Dashcams befinden sich rechtlich in einem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Beweisinteresse. Die wichtigsten Punkte:

Dashcams sind erlaubt, aber ihre Nutzung ist stark eingeschränkt. Entscheidend ist, dass sie datenschutzkonform eingesetzt werden. Das bedeutet, dass eine dauerhafte, anlasslose Aufnahme des Straßenverkehrs ist nicht gestattet ist(§ 4 BDSG und DSGVO). Zulässig sind kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen, z. B. bei Unfällen oder kritischen Situationen.

Das Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2018 (Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17), dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess unter bestimmten Umständen als Beweismittel zulässig sind. Zwar verstoßen dauerhafte Aufzeichnungen gegen den Datenschutz, doch im Einzelfall überwiegt das Interesse an der Wahrheitsfindung.

Wer Dashcams einsetzt, ohne sich an die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu halten, riskiert Bußgelder gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zivilrechtliche Klagen, insbesondere von Personen, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

Dashcams in der Praxis: Hilfe oder Fluch?

Dashcams können klare Beweise liefern – etwa bei Unfallflucht oder Streitigkeiten zur Schuldfrage. Werden sie missbräuchlich eingesetzt, drohen rechtliche Konsequenzen. Zudem stehen sie in der Kritik, die Überwachung im öffentlichen Raum weiter auszudehnen.

Dashcams und Strafverteidigung

Als Strafverteidiger sehe ich Dashcams als zweischneidiges Schwert. Dashcams können zum Einen helfen, Täter zu überführen oder auch entlastend wirken. Nicht jede Aufnahme ist allerdings vor Gericht verwertbar. Hier unterstütze ich Sie dabei, die richtigen Argumente zu finden und Ihre Rechte zu schützen. Die rechtliche Lage ist komplex, doch mit professioneller Beratung können Sie sich rechtlich absichern und Ihre Interessen wahren. Ob als Geschädigter oder Beschuldigter: Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

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