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Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Fachbeitrag im Strafrecht

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen stellt ein ernstes Problem dar, das nicht nur zu erheblichen finanziellen Verlusten führt, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht. Besonders im Fokus stehen dabei Ärzte, Apotheker und Pflegedienste, denen häufig Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird. Aber was genau versteht man unter Abrechnungsbetrug, welche strafrechtlichen Konsequenzen sind damit verbunden und wie können sich die betroffenen Personen verteidigen?

In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen erläutert und die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt, die in solchen Fällen relevant sind.

Was ist Abrechnungsbetrug?

Abrechnungsbetrug bezeichnet die absichtliche Täuschung in Bezug auf die erbrachten Leistungen, um unrechtmäßig höhere Zahlungen von Kostenträgern wie Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Institutionen zu erhalten. Zu den häufigsten Formen des Abrechnungsbetrugs gehören:

  • Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen: Dies bezieht sich auf das In-Rechnung-Stellen von Leistungen, die nie tatsächlich durchgeführt wurden, etwa bei Arztbesuchen, Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen.

  • Falsche Kodierung von Diagnosen oder Leistungen: Hierbei wird eine Leistung fehlerhaft oder zu hoch abgerechnet, indem beispielsweise eine aufwendigere Behandlung in Rechnung gestellt wird, obwohl eine weniger komplexe Leistung erbracht wurde.

  • Doppelte Abrechnung: Es wird dieselbe Leistung mehrmals abgerechnet, obwohl sie nur einmal erbracht wurde.

  • Verstoß gegen Genehmigungsverfahren: Dies betrifft Leistungen, die eine vorherige Genehmigung erfordern, aber abgerechnet werden, obwohl eine solche Genehmigung nicht vorliegt.

All diese Handlungen stellen einen Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) dar, da die Abrechnung auf falschen Informationen basiert und der Abrechnende versucht, sich durch diese Täuschung unrechtmäßige finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Abrechnungsbetrug bei Ärzten

Ärzte können Abrechnungsbetrug begehen, wenn sie bei der Abrechnung von Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen oder Privatpatienten Leistungen in Rechnung stellen, die entweder nicht erbracht wurden oder die nicht der tatsächlichen Durchführung entsprechen. Dies kann sich etwa auf falsche Angaben zu Behandlungszeiten, das Abrechnen nicht notwendiger Leistungen oder die doppelte Abrechnung von Untersuchungen beziehen.

Ein besonders schwerwiegender Fall des Abrechnungsbetrugs betrifft Kassenleistungen, da hierbei Gelder aus der gesetzlichen Krankenversicherung beansprucht werden, die letztlich dem gesamten Gesundheitssystem verloren gehen. Ärzte, die sich eines solchen Betrugs schuldig machen, müssen mit drastischen strafrechtlichen und berufsrechtlichen Sanktionen rechnen.

Abrechnungsbetrug bei Apothekern

Auch Apotheker können sich des Abrechnungsbetrugs schuldig machen, indem sie beispielsweise Medikamente gegenüber den Krankenkassen falsch abrechnen. Häufige Fälle des Abrechnungsbetrugs in Apotheken umfassen:

  • Die Abrechnung von teureren Medikamenten als die tatsächlich ausgegebenen,

  • Die Manipulation von Rezepten, bei denen entweder das Medikament geändert oder die Menge erhöht wird,

  • Die Abrechnung von Medikamenten, die nie ausgegeben wurden.

Ein weiteres häufiges betrügerisches Verhalten betrifft die Abgabe von Generika anstelle des teureren Originalpräparats, während dennoch das Originalpräparat abgerechnet wird.

Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten

Pflegedienste geraten oft in den Verdacht des Abrechnungsbetrugs, vor allem bei der Abrechnung von Pflegeleistungen gegenüber den Pflegekassen. Typische Betrugsfälle in dieser Branche sind:

  • Die Abrechnung von Pflegeleistungen, die niemals erbracht wurden, beispielsweise bei angeblichen Hausbesuchen,

  • Falsche Angaben zur Pflegebedürftigkeit von Patienten, um höhere Leistungen zu rechtfertigen,

  • Die Manipulation von Pflegeprotokollen, um aufwändigere Pflegeleistungen zu simulieren.

Diese falschen Abrechnungen stellen einen klaren Fall von Betrug nach § 263 StGB dar, da sie nicht den tatsächlichen Pflegeleistungen entsprechen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Wer des Abrechnungsbetrugs überführt wird, muss mit schweren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Betrug nach § 263 StGB sieht unter anderem folgende Strafen vor:

  • Geldstrafe: In weniger schwerwiegenden Fällen wird häufig eine Geldstrafe verhängt, die sich nach dem Einkommen des Täters sowie der Höhe des verursachten Schadens richtet.

  • Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Bei besonders gravierenden Fällen, etwa bei systematischem und groß angelegtem Abrechnungsbetrug, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug ausgedehnt werden.

Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen müssen die geschädigten Kassen die zu Unrecht gezahlten Beträge in der Regel zivilrechtlich zurückfordern. Zudem drohen berufliche Konsequenzen, vor allem für Ärzte und Apotheker, bei denen auch der Verlust der Approbation oder Zulassung zur Berufsausübung möglich ist.

Verteidigung im Abrechnungsbetrugsverfahren

Wer mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert wird, sollte unbedingt rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann den Sachverhalt umfassend prüfen und gegebenenfalls die Vorwürfe entkräften oder abmildern. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlende Absicht: Eine häufige Verteidigungsstrategie besteht darin, zu argumentieren, dass keine Absicht vorlag, die Krankenkassen oder Patienten zu täuschen. Es könnte betont werden, dass die falsche Abrechnung unbeabsichtigt oder aufgrund eines Missverständnisses erfolgt ist.

  • Fehlerhafte Abrechnungsverfahren: In einigen Fällen können technische Fehler oder Missverständnisse im Abrechnungssystem dazu geführt haben, dass falsche Angaben gemacht wurden. Hier sollte geprüft werden, ob die Fehler auf organisatorische Mängel zurückzuführen sind.

  • Mangelnde Schulung oder Unwissenheit: In komplexen Abrechnungssystemen kann es vorkommen, dass Mitarbeiter nicht ausreichend geschult sind und daher falsche Abrechnungen vornehmen, ohne dies beabsichtigt zu haben. Dies kann den Vorsatz entkräften.

Präventive Maßnahmen

Zur Vermeidung von Abrechnungsbetrug und der damit verbundenen strafrechtlichen Verantwortung sollten Ärzte, Apotheker und Pflegedienste auf korrekte Abrechnungspraktiken und eine sorgfältige Dokumentation achten. Empfohlene Maßnahmen sind:

  • Regelmäßige Schulungen für Abrechnungsmitarbeiter, um sicherzustellen, dass alle geltenden Abrechnungsrichtlinien eingehalten werden.

  • Durchführung von internen Kontrollen und Audits, um Abrechnungen regelmäßig auf Richtigkeit zu überprüfen und potenzielle Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen.

  • Eine lückenlose Dokumentation aller erbrachten Leistungen und deren Abrechnung, um im Falle von Rückfragen oder Prüfungen umfassende Nachweise vorlegen zu können.

Fazit

Abrechnungsbetrug ist eine ernsthafte Straftat, die für Ärzte, Apotheker und Pflegedienste schwerwiegende strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen, um die Vorwürfe zu prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gleichzeitig ist es für alle Beteiligten entscheidend, auf eine ordnungsgemäße Abrechnung zu achten, um das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung zu minimieren.

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