Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Verteidigung bei Vermögensabschöpfung Worms

Dienstleistung im Strafrecht

Verteidigung bei Vermögensabschöpfung – Ihre Anwaltskanzlei für Strafrecht

Wurde Ihr Konto gepfändet oder wurden Wertgegenstände beschlagnahmt? Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, in der die Einziehung von Vermögenswerten angesprochen wird? Dann könnte Ihnen neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe auch der Verlust finanzieller Mittel oder persönlicher Besitztümer drohen.

Insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Vermögensdelikten oder Steuerstraftaten greifen die Strafverfolgungsbehörden auf Maßnahmen wie die Kontopfändung und Beschlagnahme zurück, um Vermögenswerte vorzeitig zu sichern. Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung der sogenannten Einziehung und können bereits bei einem bloßen Anfangsverdacht auf eine Straftat angeordnet werden.

Seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts im Jahr 2017 nutzen die Strafverfolgungsbehörden diese Möglichkeiten zunehmend effizient und konsequent. Das bedeutet für Betroffene, dass Vermögenswerte auch dann gefährdet sein können, wenn ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was eine Vermögensabschöpfung ist und wie Sie sich dagegen wehren können.

Vermögensabschöpfung – Die Einziehung von illegal erworbenen Vermögenswerten

Die Vermögensabschöpfung bezeichnet die staatliche Einziehung von Gewinnen, die durch Straftaten erzielt wurden. Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe droht Tätern gemäß den Vorschriften der §§ 73 ff. StGB auch der Verlust unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.

  • Welche Delikte führen häufig zur Vermögensabschöpfung?

Besonders bei Straftaten wie 

  • Geldwäsche, 

  • Korruption, 

  • Steuerhinterziehung, 

  • Betrug, 

  • Diebstahl, 

  • Hehlerei oder 

  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 

greifen die Strafverfolgungsbehörden auf die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensabschöpfung zurück. 

  • Allerdings ist diese Maßnahme nicht auf bestimmte Straftatbestände beschränkt.

    • Nach § 73a Abs. 1 StGB wird die Einziehung auch dann angeordnet, wenn Gegenstände oder Vermögenswerte durch eine andere rechtswidrige Tat oder im Zusammenhang damit erlangt wurden. 

    • Ich muss lediglich überzeugt sein, dass das erlangte „Etwas“ – wie beispielsweise Bargeld, Fahrzeuge (z. B. ein Ferrari) oder Immobilien – deliktischer Herkunft ist.

  • Der Begriff „Etwas“ umfasst eine Vielzahl an Vermögenswerten:

    • Dingliche Rechte

    • Bewegliche Gegenstände

    • Wertgegenstände wie Schmuck oder Luxusautos

    • Finanzielle Mittel wie Kontoguthaben, Bürgergeld und andere Vermögenswerte

  • Ziel der Vermögensabschöpfung

    • Die Vermögensabschöpfung dient dem Zweck, sicherzustellen, dass der Täter keinen finanziellen Vorteil aus seiner Straftat behält. 

    • Ob es sich um den Erlös aus einem Ferrari-Kauf durch Geldwäsche oder um unrechtmäßig erhaltene staatliche Leistungen handelt: alles, was im Zusammenhang mit einer Straftat erlangt wurde, kann eingezogen werden.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung und Ihre Verteidigungsstrategie!

Einziehung gemäß den §§ 73 ff. StGB

Die Einziehung von Taterträgen betrifft Vermögenswerte, die durch Straftaten erlangt wurden. Nach § 73a StGB können auch Gegenstände eingezogen werden, die durch andere rechtswidrige Handlungen erworben wurden. Besonders bei Vermögensdelikten wie Betrug, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung kommen die Regelungen zur Vermögensabschöpfung zur Anwendung.

  • Einziehung bei Dritten – § 73b StGB

Auch Personen, die von der Straftat finanziell profitiert haben, ohne selbst Täter zu sein, können zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet werden. Dies ist der Fall, wenn:

  • Das Erlangte durch die Tat übertragen wurde.

  • Die Person wusste oder hätte wissen müssen, dass die Vermögenswerte illegalen Ursprungs sind.

  • Das Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurde.

  • Selbstständige Einziehung – § 76a StGB

    • Selbst wenn der Täter nicht verfolgt wird, kann das Gericht Vermögenswerte einziehen, wenn es von deren illegaler Herkunft überzeugt ist.

    • Auch ohne den Nachweis einer konkreten Straftat ist dies möglich, sofern ein Zusammenhang mit bestimmten Delikten besteht.

  • Bestimmung des Wertes – § 73d StGB

    • Der Wert der einzuziehenden Vermögenswerte wird nach dem Bruttoprinzip bestimmt.

    • Aufwendungen, die direkt zur Tat oder deren Vorbereitung dienten, bleiben unberücksichtigt.

    • Kann der Wert nicht genau bestimmt werden, erfolgt eine gerichtliche Schätzung, wobei auch Surrogate (ersatzweise Vermögenswerte) berücksichtigt werden.

    • Falls die Einziehung des Gegenstands nicht möglich ist, wird ein Geldbetrag in entsprechender Höhe eingezogen (§ 73c StGB).

Verteidigung bei Vermögensabschöpfung – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht

Beschlagnahme zur Gewährleistung der Einziehung – Prozessuale Absicherung gemäß § 111b StPO

Die Beschlagnahme von Vermögensgegenständen hat das Ziel, sicherzustellen, dass eine mögliche Einziehung nach §§ 73 ff. StGB später vollstreckt werden kann.

  • Wann kann ich eine Beschlagnahme beantragen?

Die Norm sieht vor, dass Vermögenswerte beschlagnahmt werden können, wenn:

  • Ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dass der Gegenstand aus einer Straftat stammt.

  • Dringende Gründe vorliegen, die auf die Möglichkeit einer Einziehung hinweisen.

  • In Verbindung mit § 111c StPO ermöglicht mir dies, Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Wertgegenstände bereits während des laufenden Verfahrens zu sichern.

  • Ziel der Beschlagnahme

    • Die Beschlagnahme dient als prozessuale Sicherungsmaßnahme, um zu verhindern, dass der Vermögenswert dem Zugriff des Gerichts entzogen wird.

    • Insbesondere in Fällen wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Vermögensdelikten wende ich diese Maßnahme häufig an.

Kontaktieren Sie mich – Ich setze mich gegen unrechtmäßige Beschlagnahmungen ein und schütze Ihre Vermögenswerte!

Vermögensarrest – Schutz vor dem staatlichen Zugriff auf Ihre Vermögenswerte

Der Vermögensarrest dient der Sicherstellung einer möglichen späteren Vermögensabschöpfung, wenn die Einziehung von Wertersatz wahrscheinlich erscheint. Nach § 111e Abs. 1 StPO kann der Arrest angeordnet werden, sobald ein begründeter Verdacht oder dringende Gründe vorliegen, die auf unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte hinweisen.

  • Wie wird der Vermögensarrest vollzogen?

Die Durchführung des Vermögensarrests ist in § 111f StPO präzise geregelt und umfasst unterschiedliche Vermögenswerte:

  • Bewegliche Sachen, Forderungen oder andere Vermögensrechte, die nicht unter die Zwangsvollstreckung ins unbewegliche Vermögen fallen.

  • Grundstücke oder Rechte, die gemäß den Vorschriften zur Zwangsvollstreckung behandelt werden.

  • Schiffe, Schiffsbauten oder Luftfahrzeuge.

  • Die Vollstreckung erfolgt je nach Vermögensart:

    • Pfändung von beweglichen Sachen, Forderungen oder Luftfahrzeugen.

    • Eintragung einer Sicherungshypothek bei Grundstücken oder ähnlichen Rechten.

  • Schnelles Handeln schützt Ihr Vermögen

    • Falls die Staatsanwaltschaft bereits ein Verfahren gegen Sie eingeleitet und auf Ihre Vermögenswerte zugegriffen hat, ist zügige rechtliche Unterstützung von entscheidender Bedeutung.

    • Ein Vermögensarrest kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen existenzbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn Konten, Immobilien oder Betriebsanlagen betroffen sind.

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich Ihren Fall, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und informiere Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um ungerechtfertigte Zugriffe auf Ihre Vermögenswerte abzuwenden. Kontaktieren Sie mich jetzt – Ich schütze Ihr Vermögen vor staatlichem Zugriff!

Vorgehen gegen den Vermögensarrest – Meine Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten

Die Anordnung des Vermögensarrests wird in der Regel durch ein Gericht gemäß § 111j Abs. 1 StPO getroffen.

  • In Situationen, in denen Gefahr im Verzug besteht, kann auch die Staatsanwaltschaft vorläufig die Anordnung vornehmen. Betroffenen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Wenn die Staatsanwaltschaft die Anordnung getroffen hat:
      Ich kann einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen, das die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüft.

    • Wenn ein Gericht die Anordnung erlassen hat:
      In diesem Fall habe ich die Möglichkeit, Beschwerde gemäß § 304 StPO einzulegen. Da dieser Schritt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann, ist eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend.

  • Option: Notveräußerung zur Vermögenssicherung

Diese Maßnahme kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:

  • Ein Verderb oder erheblicher Wertverlust droht.

  • Die Aufbewahrung oder Pflege des Gegenstands mit hohen Kosten verbunden ist.

  • Die Anordnung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 111p Abs. 1 StPO.

  • Vor der Durchführung muss die betroffene Person angehört werden. Sollte eine Notveräußerung angeordnet werden, habe ich das Recht, beim Gericht eine Entscheidung zu beantragen (§ 111p Abs. 5 StPO).

  • Betroffene können sich nicht nur gegen die Anordnung der Beschlagnahme oder des Vermögensarrests wehren, sondern auch gegen Maßnahmen zur Verwaltung oder Vollziehung:

    • Verwaltungsmaßnahmen gemäß § 111m Abs. 2 StPO

    • Maßnahmen zur Vollziehung der Beschlagnahme nach § 111k Abs. 3 StPO

    • In beiden Fällen ist es möglich, eine gerichtliche Überprüfung gemäß § 162 StPO zu beantragen.

Die Verteidigung gegen den Vermögensarrest setzt umfassende Kenntnisse des Strafprozessrechts sowie eine sorgfältige Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen voraus. Ich als erfahrener Rechtsanwalt entwickle eine individuelle Strategie, um Ihre Vermögenswerte zu bewahren und unrechtmäßige Eingriffe abzuwenden.

Ich helfe Ihnen

Die Vermögensabschöpfung stellt ein bedeutendes Werkzeug der Strafverfolgungsbehörden dar, das darauf abzielt, illegal erworbene Vermögenswerte zu sichern. Für Betroffene kann dies häufig einen Eingriff in persönliche Konten, Immobilien oder Geschäftsvermögen bedeuten – oft noch bevor ein Urteil gefällt wurde.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht setze ich mich dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und unrechtmäßige Einziehungsmaßnahmen abzuwehren.

So unterstütze ich Sie bei der Verteidigung gegen Vermögensabschöpfung:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit: Ich analysiere, ob die Beschlagnahme oder Pfändung rechtlich haltbar ist oder unverhältnismäßig durchgeführt wurde.
  • Individuelle Verteidigungsstrategien: Jede Einziehungssituation ist einzigartig. Ich entwickle maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Vermögenswerte zu schützen.
  • Eilverfahren zur Freigabe: In dringenden Fällen setze ich mich kurzfristig für die Aufhebung von Pfändungen und Beschlagnahmen ein.
  • Verhandlung mit den Behörden: Oft lassen sich Einziehungsmaßnahmen durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft entschärfen oder ganz vermeiden.

Ein frühzeitiges Handeln gegen den staatlichen Zugriff auf Ihr Vermögen kann schwerwiegende Konsequenzen wie Unternehmensinsolvenzen oder finanzielle Engpässe abwenden. Als erfahrener Rechtsanwalt setze ich mich dafür ein, unrechtmäßige Maßnahmen abzuwehren und Ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen.

Die Vermögensabschöpfung bezieht sich auf die Einziehung von Vermögenswerten, die durch Straftaten entweder direkt oder indirekt erlangt wurden. Mein Ziel ist es, dem Täter den unrechtmäßig erworbenen finanziellen Vorteil zu entziehen und das rechtmäßige Vermögensverhältnis wiederherzustellen.

Bei der Vermögensabschöpfung können verschiedene Vermögenswerte beschlagnahmt werden. Hierzu gehören Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge wie Luxusautos (zum Beispiel ein Ferrari), Schmuck, Unternehmensanteile sowie Forderungen oder andere finanzielle Vermögensrechte.

Die Anordnung einer Vermögensabschöpfung erfolgt, wenn der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen der Straftat und den Vermögenswerten erbracht werden kann. Schon bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat habe ich die Möglichkeit, Vermögenswerte vorläufig zu beschlagnahmen oder zu pfänden, um eine spätere Einziehung zu gewährleisten.

Die Vermögensabschöpfung wird häufig bei Straftaten wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption, Betrug, Diebstahl sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angewendet. Die Einziehung hat zum Ziel, unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte zu sichern und den Tätern den Zugriff darauf zu entziehen.

Der Vermögensarrest dient der Sicherstellung eines Geldbetrags, der den Wert der zu beschlagnahmenden Vermögenswerte widerspiegelt. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Beschlagnahme auf spezifische Gegenstände oder Vermögenswerte, die direkt zur Gewährleistung der Einziehung beschlagnahmt werden.

Ja, gemäß § 73b StGB ist es möglich, dass Vermögensabschöpfungen auch gegen Dritte vollstreckt werden, die zwar nicht unmittelbar an der Straftat beteiligt waren, jedoch durch die Tat finanziell profitiert haben. Dazu gehören Fälle, in denen Vermögenswerte durch Schenkung, Erbschaft oder ohne rechtlichen Grund an Dritte übertragen worden sind.

Betroffene haben verschiedene Optionen, um sich gegen die Vermögensabschöpfung zur Wehr zu setzen. Ich kann eine Beschwerde gemäß § 304 StPO einlegen oder einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Maßnahme stellen. In Eilverfahren kann ich eine rasche Aufhebung von Pfändungen oder Beschlagnahmen beantragen.

Die Notveräußerung stellt eine Maßnahme dar, bei der beschlagnahmte Vermögenswerte verkauft werden, um deren Verderb, erheblichen Wertverlust oder hohe Erhaltungskosten zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft veranlasst die Notveräußerung. Betroffene haben die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen.

Ja, eine Einziehung kann auch erfolgen, wenn kein Nachweis einer Straftat vorliegt oder der Täter nicht verfolgt wird. Nach § 76a StGB ist die Einziehung möglich, wenn ich als Rechtsanwalt überzeugt bin, dass die Vermögenswerte aus einer illegalen Quelle stammen und ein Verdacht auf bestimmte Straftaten besteht.

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, wehre unberechtigte Einziehungen ab und schütze Ihre Vermögenswerte. Schnelles Handeln ist entscheidend, um finanzielle Schäden zu vermeiden und Ihre Rechte zu sichern.

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