Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Mythos Zeugenpflicht: Rechte und Pflichten des Zeugen vor Gericht

Fachbeitrag im Strafrecht

Mythos Zeugenpflicht: Was Sie als Zeuge beachten sollten

Sie haben eine Vorladung als Zeuge erhalten und sollen in einem Zivilprozess oder einem Strafprozess auszusagen? Als Zeuge stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, die Sie geltend machen können. Gleichzeitig bestehen jedoch auch Pflichten – insbesondere die Pflicht, wahrheitsgemäß auszusagen.

Im folgenden Beitrag kläre ich Sie über die wichtigsten Fragen auf:

  • Bin ich verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen?
  • Bin ich verpflichtet, vor Gericht auszusagen?
  • Bin ich verpflichtet, unter Eid auszusagen?
  • Was erwartet das Gericht von mir?
  • Was kann ich vom Gericht erwarten?
  • Erhalte ich eine Entschädigung für meine Auslagen und meinen Verdienstausfall?

Bin ich verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen?

Als Zeuge nehme ich eine entscheidende Rolle im Rechtsprozess ein und erfülle dabei eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Das Gesetz verpflichtet mich, vor Gericht zu erscheinen. Diese Pflicht kann ich mir nicht entziehen.

  • Selbst wenn ich annehme, keine relevanten Aussagen zum Fall machen zu können, ist das kein ausreichender Grund, der Ladung nicht nachzukommen. 

    • Falls ich tatsächlich keine Angaben zum genannten Beweisthema machen kann, sollte ich das Gericht umgehend schriftlich darüber informieren und den Sachverhalt schildern. 

    • So hat das Gericht die Möglichkeit, meine Abladung zu prüfen.

  • Wenn ich bereits früher zum Vorfall ausgesagt habe (bei der Polizei oder vor Gericht) und dennoch erneut vorgeladen werde, bin ich weiterhin verpflichtet, zu erscheinen. 

    • Das Gericht könnte entschieden haben, dass meine erneute Aussage erforderlich ist, oder das Gesetz verlangt dies.

  • Was passiert, wenn ich als Zeuge nicht erscheine?

    • Wenn ich ohne ausreichende Entschuldigung nicht zum Termin erscheine, drohen mir schwerwiegende Konsequenzen. 

    • Das Gericht kann mir die durch mein Fernbleiben entstandenen Kosten auferlegen, die insbesondere bei der Beteiligung von Anwälten oder Sachverständigen erheblich sein können. 

    • Darüber hinaus muss ich mit einem Ordnungsgeld rechnen, und falls dieses nicht gezahlt wird, sogar mit Ordnungshaft. 

    • Auch eine zwangsweise Vorführung von mir als Zeugen ist gesetzlich vorgesehen.

  • Wann muss ich nicht vor Gericht erscheinen?

    • Nur bei einem schwerwiegenden Verhinderungsgrund, wie einer ernsthaften Erkrankung oder einem bereits gebuchten Auslandsaufenthalt, kann ich dem Gerichtstermin fernbleiben.

    • In diesem Fall sollte ich das Gericht so früh wie möglich schriftlich informieren und, falls vorhanden, Buchungsunterlagen oder ein ärztliches Attest beifügen. 

    • Allerdings ist zu beachten, dass der gewöhnliche „gelbe Schein“ oft nicht ausreicht, da er meist nur die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. 

    • In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, meinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, um dem Gericht eine Rückfrage zu ermöglichen.

  • Was tun, wenn keine Rückmeldung vom Gericht kommt?

    • Sollte ich nach meiner Mitteilung keine Antwort vom Gericht erhalten, empfiehlt es sich, nachzufragen – notfalls auch telefonisch unter der in der Ladung angegebenen Kontaktadresse. 

    • Wenn die Zeit für den Postweg knapp wird, setze ich mich per Fax oder telefonisch mit dem Gericht in Verbindung. 

    • Bis zur Klärung bleibt die Ladung weiterhin in vollem Umfang gültig.

Ich sollte daran denken: Auch wenn eine Vorladung als Zeuge Unannehmlichkeiten mit sich bringen kann, könnte auch ich eines Tages in der Situation sein, in der ich auf die Aussagen von Zeugen angewiesen bin.

Bin ich verpflichtet, vor Gericht auszusagen?

Wenn ich vor Gericht geladen werde, bin ich nicht nur verpflichtet, zu erscheinen, sondern auch auszusagen. Das Gericht ist häufig auf wahrheitsgemäße Zeugenaussagen angewiesen, um eine fundierte Entscheidung fällen zu können.

  • Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Aussagepflicht. In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen habe ich das Recht, die Aussage vollständig zu verweigern oder einzelne Fragen nicht zu beantworten.

    • Das Gericht wird mich in solchen Situationen angemessen belehren.

  • Was passiert, wenn ich die Aussage ohne rechtlichen Grund verweigere?

    • Verweigere ich ohne gesetzlichen Grund die Aussage, muss ich mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

    • Mir werden die durch meine Verweigerung entstandenen Kosten auferlegt.

    • Das Gericht kann ein Ordnungsgeld gegen mich verhängen, und wenn ich dieses nicht zahle, droht sogar Ordnungshaft.

    • In manchen Fällen kann das Gericht auch Haft anordnen, um mich zur Aussage zu zwingen.

  • Besondere Rechte für Zeugen in Strafverfahren

    • Wenn ich als Zeugin oder Zeuge mit der beschuldigten Person verheiratet, verlobt oder verwandt bin, habe ich das Recht, die Aussage zu verweigern.

    • Dieses Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch, wenn ich mit der beschuldigten Person verschwägert bin.

    • Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wenn Fragen gestellt werden, die auf eine Straftat hinweisen könnten, die mich selbst oder meine Angehörigen betreffen, habe ich das Recht, die Antwort zu verweigern.

Stehen Sie vor der Verpflichtung, vor Gericht auszusagen? Sind Sie unsicher, wie Sie darauf reagieren sollen? Dann kontaktieren Sie mich, einen Rechtsanwalt für Strafrecht, und lassen Sie sich umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten beraten.

Muss ich unter Eid aussagen?

Im Straf- sowie im Zivilprozess kann das Gericht anordnen, dass ein Zeuge seine Aussage unter Eid macht.

  • Diese Vereidigung erfolgt, wenn das Gericht die Aussage als besonders bedeutend erachtet oder wenn es annimmt, dass der Eid dazu beitragen könnte, eine wahrheitsgemäße Aussage zu fördern.

  • Wenn das Gericht Ihnen aufträgt, Ihre Aussage zu beschwören, und Sie die Eidesleistung ohne rechtlichen Grund verweigern, drohen schwerwiegende Konsequenzen.

    • In einem solchen Fall können Ihnen die Kosten, die durch Ihre Weigerung entstanden sind, auferlegt werden.

    • Darüber hinaus wird das Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen. Wenn dies nicht bezahlt wird, kann sogar Ordnungshaft angeordnet werden.

    • In extremen Fällen kann das Gericht auch Haft zur Erzwingung Ihrer Aussage anordnen.

Was das Gericht von mir erwartet

Bei der Urteilsfindung stützt sich das Gericht häufig auf Beweismittel, da die Richter in der Regel nicht direkt an den fraglichen Ereignissen beteiligt waren.

  • Als Zeuge sollten Sie dem Gericht Ihre persönlichen Erfahrungen schildern, ohne eigene Bewertungen oder Schlussfolgerungen zu formulieren.

    • Konzentrieren Sie sich dabei auf das, was Sie tatsächlich gesehen oder gehört haben, um Missverständnisse auszuschließen.

  • Wenn Sie Aufzeichnungen oder andere Dokumente zum Vorfall haben, bereiten Sie diese vor dem Termin vor und bringen Sie sie mit.

    • Eine gründliche Vorbereitung erleichtert die Vernehmung und unterstützt die Wahrheitsfindung.

    • Vermeiden Sie jedoch, Kontakt zu den Verfahrensparteien aufzunehmen, um sich über Ihre Aussage abzustimmen.

Was kann der Zeuge vom Gericht erwarten?

In der Regel sind Hauptverhandlungen vor deutschen Gerichten öffentlich, es sei denn, es handelt sich um Verfahren gegen Jugendliche. Zeugen sind verpflichtet, ihre Personalien anzugeben, da Angeklagte das Recht haben, zu erfahren, wer gegen sie aussagt. Bei Bedrohungen stehen verschiedene Schutzmaßnahmen zur Verfügung:

  • Geheimhaltung der Wohnanschrift: 

    • Wenn sich Zeugen bedroht fühlen, können sie eine alternative Adresse (z. B. die Kanzlei oder eine Polizeistation) angeben. 

    • Diese Möglichkeit besteht bereits im Ermittlungsverfahren.

  • Ausschluss der Öffentlichkeit: 

    • Das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, um die Privatsphäre der Zeugen zu schützen, insbesondere bei sensiblen Themen oder Bedrohungen.

  • Aussage ohne Angeklagten: 

    • In schweren Bedrohungslagen kann das Gericht die Vernehmung ohne den Angeklagten durchführen. 

    • Eine Videoübertragung der Aussage bleibt jedoch in der Regel bestehen.

  • Videovernehmung: 

    • Zeugen, die durch die Gegenüberstellung mit dem Angeklagten in Gefahr sind, können per Video vernommen werden. 

    • Diese Maßnahme schützt insbesondere Kinder und Opfer schwerer Gewalt.

  • Besonderer Schutz von Kindern: 

    • Minderjährige Zeugen werden in der Regel nur vom Richter befragt, und ihre Aussagen können aufgezeichnet und in der Hauptverhandlung verwendet werden.

  • Zeugenbetreuung: 

    • Zeugenbetreuungsstellen an Gerichten bieten Unterstützung, begleiten Betroffene zu Verhandlungen und vermitteln bei Bedarf therapeutische Hilfe.

  • Psychosoziale Prozessbegleitung: 

    • Diese spezielle Begleitung unterstützt Opfer schwerer Straftaten während des gesamten Verfahrens, insbesondere bei minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Opfern. 

    • Sie kann auf Antrag kostenlos sein.

Erhalte ich eine Entschädigung für meine Auslagen und meinen Verdienstausfall?

Wenn ich als Zeugin oder Zeuge vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladen werde, habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten sowie auf eine Entschädigung für sonstige Aufwendungen und Verdienstausfall.

  • In dem Einladungsschreiben erhalte ich nicht nur Informationen zum Termin und Ort der Vernehmung, sondern auch Hinweise zur Beantragung der Zeugenentschädigung.

  • Bei offenen Fragen kann ich mich jederzeit telefonisch oder persönlich bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht erkundigen.

  • Auch bei einer polizeilichen Vorladung besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung, der sich nach dem jeweiligen Landesrecht richtet.

Planen Sie, eine Entschädigung aufgrund von Verdienstausfall zu beantragen? Lassen Sie sich nicht von hohen Kosten belasten! Ich als Rechtsanwalt für Strafrecht unterstütze Sie gerne bei der Beantragung.

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