Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Fahrerflucht Worms

Dienstleistung im Verkehrsstrafrecht

Fahrerflucht – Schneller und professioneller Rechtsbeistand

Ihnen wird Fahrerflucht zur Last gelegt? Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt? Sie benötigen rechtlichen Beistand? Sollten Sie nach einem Unfall geflüchtet sein, drohen Ihnen hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen und Fahrverbote. Zudem könnten Probleme mit der Kfz-Versicherung auftreten.

Deshalb ist eine schnelle und professionelle rechtliche Unterstützung für Sie von großer Bedeutung. Unabhängig davon, ob Sie unabsichtlich oder vorsätzlich gehandelt haben. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten rund um die Fahrerflucht.

Schweigen Sie und rufen Sie mich an. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und auf juristischen Beistand. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf Autounfälle spezialisiert. Um die bestmögliche Verteidigung für Sie sicherzustellen, kontaktieren Sie mich am besten sofort nach dem Unfall oder sobald Polizei und Staatsanwaltschaft auf Sie zukommen.

Fahrerflucht – Rechtsbeistand schnell und professionell

Um Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zu reduzieren oder zu vermeiden und Ihren Führerschein zu behalten, sollten Sie Folgendes beachten:

Voraussetzungen der Fahrerflucht

Ein Unfallbeteiligter verlässt unerlaubt den Unfallort, bevor seine Identifizierung möglich war.

  • Unfallbeteiligte sind auch Beifahrer, die den Unfall (mit-)verursacht haben

    • Sind die anderen nicht anwesend, muss der Unfallbeteiligte eine angemessene Zeit warten

      • Die Angemessenheit hängt von den Umständen des Unfalls ab: etwa 60 Minuten tagsüber auf dem Supermarktparkplatz, 30 Minuten auf einer nächtlichen Landstraße

      • Auch bei Kleinstschäden besteht die Pflicht zu warten

    • Nach dem Warten oder einem berechtigten Entfernen muss der Unfallbeteiligte die Identifizierung bei den anderen Beteiligten oder der Polizei umgehend nachholen

      • Berechtigt ist das Entfernen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, z. B. Hochzeit, Beerdigung, Fahrplan, medizinischer Notfall

  • Entfernen bedeutet das Verlassen des unmittelbaren Unfallortes

  • Pflicht zur Duldung der Feststellung

    • Feststellung von Personalien (Name und Anschrift), Fahrzeug und Art der Beteiligung

    • Verpflichtung zum aktiven Vorstellen als Unfallbeteiligter

Bevorstehende Strafen und Sanktionen

Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren kann durch ein Gericht verhängt werden. Die Höhe und Dauer der Strafe hängen von verschiedenen Umständen ab, wie etwa:

  • Schadenshöhe an Fahrzeugen oder Personen

  • vorherige Eintragungen im Bundeszentralregister

  • Schocksituation des Unfalls

  • Einfluss von Drogen und Alkohol

  • Benachrichtigung des Unfallgegners oder der Polizei

  • Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrzeit für die Neuerteilung von bis zu 5 Jahren

  • Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg

  • Ansprüche der Versicherungen

    • Rückforderungsansprüche der Kfz-Versicherung in Höhe des beim Unfall entstandenen Schadens

    • Rückforderungsansprüche der Rechtsschutzversicherung für die entstandenen Anwaltsgebühren

    • Erhöhung der Prämien der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Verlängerung der Probezeit sowie Anordnung eines Aufbauseminars

  • Anordnung einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, um eine Fahrprüfung (erneut) abzulegen, auch wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen

Verhinderung oder Verminderung von Strafen und Sanktionen

  • Wichtigste Regel: Schweigen ist Gold

    • Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt

    • Als Beschuldigter haben Sie ein Recht auf Aussageverweigerung: Sie müssen sich nicht selbst belasten

    • Alles, was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden

  • Entlastendes kann nach Rücksprache mit mir auch später noch vorgebracht werden

  • Sie sind nur verpflichtet, Ihre Personalien und den Führerschein herauszugeben

Ich beantrage die Einsicht in die Akten

Jeder Beschuldigte hat das Recht, bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu beantragen

  • Diese Einsicht ist jedoch limitiert

  • Nur ein Rechtsanwalt kann uneingeschränkte Akteneinsicht beantragen

Diese Informationen erleichtern die Verteidigung erheblich

Diese Einsichten erleichtern meine Verteidigung

Keine Reaktion auf polizeiliche Schreiben notwendig

  • Es besteht keine Verpflichtung, auf polizeiliche Schreiben wie etwa eine Anzeige zu reagieren

  • Es ist nicht erforderlich, auf Vorladungen der Polizei zu erscheinen

  • Nur auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft muss geantwortet werden

    • Ein Schreiben der Polizei kann jedoch auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft verfasst worden sein

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfe

Wird Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Verkehrsstrafrecht: Von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.

Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an mich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Amtsgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Rechtsanwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle, der Versicherung, den anderen Beteiligten sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.

Wichtig ist: Verweigern Sie die Aussage und melden Sie sich umgehend, damit ich Sie am besten verteidigen kann!

Im Falle einer Fahrerflucht erwarten Sie zahlreiche verschiedene Strafen und Sanktionen. Die Flucht von einem Unfallort kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Fahrverbot verhängt werden, und es drohen erhöhte Beiträge sowie ein Regressanspruch Ihrer Kfz-Versicherung.
Als Fahrerflucht wird das unerlaubte Entfernen vom Unfallort als Unfallbeteiligter bezeichnet, bevor die Feststellung der Personalien und anderer relevanter Angaben erfolgen konnte. Entfernen Sie sich, wenn Sie nicht in der unmittelbaren Nähe des Unfallortes bleiben. Sind andere Beteiligte nicht anwesend, so müssen Sie eine angemessene Zeit warten.
Wenn Sie den Unfall nicht bemerken, haben Sie sich nicht im Sinne des Straftatbestandes strafbar gemacht. Entscheidend ist, ob das Gericht Ihnen Glauben schenkt. Dies hängt von den Umständen ab, wie Ihrem Verhalten nach dem Unfall sowie der akustischen und visuellen Wahrnehmbarkeit. Ich rate Ihnen, stets die Aussage zu verweigern.
Sie dürfen den Unfallort verlassen, wenn die Polizei dies erlaubt hat oder Sie eine angemessene Zeit gewartet haben. Was als angemessen gilt, hängt von den spezifischen Umständen des Unfalls ab. In Ausnahmefällen dürfen Sie sich auch berechtigt vom Unfallort entfernen, beispielsweise bei Hochzeiten oder in medizinischen Notfällen.
Falls Sie Opfer einer Unfallflucht geworden sind, verständigen Sie unverzüglich die Polizei. Sollte nach der Ermittlung des Täters ein Strafverfahren eingeleitet werden, können Sie sich mittels Adhäsionsverfahren anschließen, um zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Fahrerflucht wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet. Ob das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie der Art und Höhe des Schadens, einer möglichen Rückkehr zum Unfallort sowie dem Verhalten während und nach dem Unfall. Bei schweren Personenschäden und unterlassener Rückkehr zum Unfallort droht eine Freiheitsstrafe.
Ein sinnvoller Zeitpunkt für eine Selbstanzeige ist gegeben, wenn die “tätige Reue” zur Ausschließung oder Milderung der Strafe führt. Dies ist der Fall, wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei melden und die Polizei noch nicht gegen Sie ermittelt. Bei einem hohen Schaden hat dies jedoch keine ausschließende Wirkung.
Falls Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Schadensregulierung. Wenn Sie jedoch Fahrerflucht begangen haben, wird die Versicherung Regressansprüche gegen Sie geltend machen. Das bedeutet, dass sie den erstatteten Schadenersatz von Ihnen zurückfordert. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Versicherung Ihren Vertrag kündigt oder die Beiträge anhebt.
Das Gericht hat die Möglichkeit, Ihnen als Nebenstrafe die Fahrerlaubnis vorübergehend oder dauerhaft zu entziehen. Dies hat zur Folge, dass Sie Ihren Führerschein verlieren und ein Fahrverbot erhalten. Darüber hinaus kann eine Sperrzeit von bis zu 5 Jahren verhängt werden, innerhalb derer Sie Ihren Führerschein nicht wiedererlangen können.

Die Zumutbarkeit der Wartezeit richtet sich nach den spezifischen Umständen des Unfalls. Ausschlaggebend ist, wann mit dem Erscheinen des anderen Unfallbeteiligten zu rechnen ist. Dabei spielen der Ort, die Zeit und die Schwere des Unfalls eine zentrale Rolle. Als Richtlinie gelten etwa 60 Minuten während des Tages in der Stadt oder 30 Minuten in der Nacht auf Landstraßen.

Rechtsgebiet

Verkehrsstrafrecht-Mobile

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