Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Schwarzarbeit: Kompetente Verteidigung bei Schwarzarbeitsvorwürfen Worms

Dienstleistung im Strafrecht

Rechtsanwalt für Strafrecht: Fachkundige Verteidigung bei Vorwürfen der Schwarzarbeit

Der Vorwurf der Schwarzarbeit ist ernst zu nehmen und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ob als Unternehmer, Auftraggeber oder Arbeitnehmer – wer gesetzliche Melde- und Abgabepflichten missachtet, setzt sich hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen aus. Insbesondere die unterlassene Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist dabei im Fokus der Strafverfolgung.

Wenn Sie beschuldigt werden, Schwarzarbeit betrieben oder begünstigt zu haben, sollten Sie umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ich vertrete Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Ich prüfe die Umstände des Falls genau und erarbeite individuell angepasste Lösungsansätze. Dank meiner Expertise im Strafrecht gewährleiste ich eine umfassende Beratung und eine starke Verteidigung – sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Verfahren.

Schwarzarbeit: Begriffserklärung und Eigenschaften

Schwarzarbeit bezeichnet eine Tätigkeit, bei der weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden und das Arbeitsverhältnis nicht offiziell gemeldet ist. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind rechtlich unzulässig, wenn eine Vergütung ohne die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern erfolgt.

Schwarzarbeit in der Gastronomie und Baubranche: Gängige Formen und rechtliche Risiken

Schwarzarbeit kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten und bringt erhebliche rechtliche Folgen mit sich, insbesondere in der Gastronomie und im Bauwesen, wo illegale Beschäftigung besonders häufig vorkommt.

  • Typische Formen der Schwarzarbeit

    • Komplette Schwarzarbeit: Der gesamte Lohn wird in bar und ohne Abgaben gezahlt.

    • Teilschwarzlohn: Offiziell wird lediglich ein Teil des Gehalts gemeldet, während der Rest unversteuert ausgezahlt wird.

    • Fiktive Leistungen: Arbeitgeber ersetzen das Gehalt durch erfundene steuerfreie Vergütungen, wie beispielsweise angebliche Fahrtkosten.

    • Lohnsplitting: Anstelle einer Anmeldung einer Vollzeitkraft werden mehrere geringfügig Beschäftigte vorgetäuscht – häufig aus dem Familienkreis des Mitarbeiters.

  • Scheinselbstständigkeit als Sonderfall

    • Insbesondere in der Baubranche wird oft auf Scheinselbstständigkeit zurückgegriffen, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.

    • Hierbei wird ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als selbstständig betrachtet, obwohl er weisungsgebunden arbeitet.

  • Nicht jede Tätigkeit ist Schwarzarbeit

Es existieren legale Ausnahmen, wie zum Beispiel:

  • Unbezahlte Hilfe für Angehörige

  • Gelegentliche Nachbarschaftshilfe

  • Dienste, die nicht regelmäßig oder gewinnorientiert erbracht werden

Egal ob in der Gastronomie, im Baugewerbe oder in anderen Bereichen: Vermeiden Sie rechtliche Risiken und lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht unterstützen.

Schwarzarbeit: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Schwarzarbeit verstößt gegen das Arbeits- und Steuerrecht und kann abhängig von der Schwere des Falls als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Entscheidend ist, welche Vorschrift verletzt wurde.

  • Ordnungswidrigkeit: Fehlende Gewerbeanmeldung (§ 8 Abs. 6 SchwarzArbG)

    • Wenn jemand ein Gewerbe nicht anmeldet oder nicht in die Handwerksrolle eintragen lässt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. 

    • Die Geldbußen liegen je nach Verstoß zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)

    • Arbeitgeber machen sich strafbar, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß melden und abführen. 

    • Falsche Angaben zum Beschäftigungsumfang führen ebenfalls zur Strafbarkeit.

    • Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

    • Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

    • In leichten Fällen, die fahrlässig oder leichtfertig begangen werden, kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. 

    • Die Geldbuße kann jedoch bis zu 50.000 Euro betragen.

  • Steuerhinterziehung aufgrund von Schwarzarbeit (§ 370 AO)

    • Schwarzarbeit führt häufig zu gleichzeitiger Steuerhinterziehung, da Arbeitgeber Sozialabgaben umgehen und Arbeitnehmer ihre Lohnsteuer nicht abführen.

    • Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

    • Besonders schwere Fälle: Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro drohen Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

    • Nachzahlung: Hinterzogene Steuern müssen vollständig erstattet werden.

  • Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB)

    • Wer als Sozialhilfeempfänger schwarzarbeitet, begeht Sozialleistungsbetrug. 

    • Dies stellt eine Straftat dar, bei der bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen.

    • In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre betragen.

Schwarzarbeit? Aufgrund der gravierenden Strafen bei Schwarzarbeit empfehle ich Ihnen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sich rechtlich abzusichern und mögliche Konsequenzen zu verringern. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung!

Schadensberechnung bei Schwarzarbeit: Steuern und Sozialabgaben

Die Bestimmung des Schadens erfolgt durch die Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge:

  • Lohnsteuer und Haftung

    • Die Lohnsteuer wird auf den tatsächlich gezahlten Schwarzlohn berechnet.

    • Ich hafte als Arbeitgeber dafür, auch wenn die Steuer vom Arbeitnehmer geschuldet wäre.

  • Sozialversicherungsbeiträge und Nettolohnfiktion

    • Der Schwarzlohn wird als Nettolohn betrachtet, woraus der fiktive Bruttolohn abgeleitet wird.

    • Die ungünstigste Steuerklasse (VI) dient als Grundlage, was zu hohen Nachzahlungen inklusive Säumniszuschlägen führen kann.

  • Sonderfälle

    • Teilschwarzlohn: Beiträge werden ausschließlich auf den schwarz gezahlten Teil berechnet.

    • Minijobs: Bei nicht angemeldeten Minijobs gelten Pauschalen (z.B. 13 % Krankenversicherung). Wird der Minijob überschritten, findet die reguläre Berechnung Anwendung.

  • Schätzungen durch Behörden

    • Fehlende Angaben führen häufig zu Schätzungen durch die Steuerfahndung und den Zoll.

    • Diese basieren auf Umsätzen, Arbeitszeiten oder Abdeckrechnungen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Strafrecht? Ich überprüfe Schätzungen, reduziere die Schadenshöhe und minimiere Nachzahlungen sowie Strafen. Vertrauen Sie auf meine erfahrene Verteidigung.

Schwarzarbeit: So verhalte ich mich als Beschuldigter richtig

Falls Sie wegen Schwarzarbeit beschuldigt werden, bleiben Sie ruhig und handeln Sie strategisch. Ein Ermittlungsverfahren sollten Sie niemals unterschätzen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe begründet sind oder nicht.

  • Keine unüberlegten Aussagen tätigen

    • Viele Beschuldigte möchten ihre Unschuld schnell beweisen und machen vorschnelle Aussagen bei der Polizei. 

    • Das kann jedoch dazu führen, dass Sie sich ungewollt selbst belasten. 

    • Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.

  • Strafverteidiger frühzeitig einschalten

    • Ein erfahrener Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. 

    • So können Sie entscheiden, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.

  • Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen

Bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit kommt es häufig zu Durchsuchungen. Insbesondere Arbeitgeber sollten sich auf die Beschlagnahmung von Buchhaltungs- oder Geschäftsunterlagen vorbereiten.

  • Bleiben Sie ruhig und kooperativ, ohne freiwillig Gegenstände oder Daten herauszugeben.

  • Konsultieren Sie sofort einen Strafverteidiger. 

  • Verlangen Sie eine vollständige Dokumentation der Durchsuchung und unterschreiben Sie keine Unterlagen, bevor ein Rechtsanwalt diese geprüft hat.

  • Verweigern Sie Antworten auf sensible Fragen, um ungewollte Aussagen zu vermeiden.

Setzen Sie sich nicht dem Risiko aus, dass der Vorwurf der Schwarzarbeit Ihre Existenz bedroht – wenden Sie sich an meine Kanzlei für Strafrecht für eine unverbindliche Beratung!

Meine Kanzlei für Strafrecht: Unterstützung bei Vorwürfen der Schwarzarbeit

Ein Vorwurf der Schwarzarbeit kann gravierende Folgen haben – von hohen Geldstrafen über Nachforderungen bis hin zu Freiheitsstrafen. Ich stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht mit umfassender Beratung und professioneller Verteidigung zur Seite. Ich schütze Ihre Rechte und minimiere Risiken durch eine gezielte Strategie.

Meine Leistungen bei Schwarzarbeitsvorwürfen

  • Übernahme der Kommunikation mit Behörden

    • Ich übernehme die Kommunikation mit allen relevanten Stellen, darunter Sozialversicherungsbehörden, Finanzamt, Steuerfahndung und Zoll.

  • Vertretung gegenüber Polizei und Gerichten

    • Ich vertrete Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie vor Sozial-, Finanz- und Strafgerichten.

    • Ich verfüge über das Wissen, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

  • Schnelle Unterstützung bei Ermittlungen und Durchsuchungen

    • Falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder eine Durchsuchung durchgeführt wurde, sollten Sie mich umgehend kontaktieren.

    • Ich stehe Ihnen mit großem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft zur Seite und bewahre Sie vor Fehlern, die Ihre Situation verschlechtern könnten.

  • Vorgehen gegen Bescheide und Anzeigen

Ich kämpfe mit hohem persönlichem Engagement gegen:

  • sozialversicherungsrechtliche Beitragssummenbescheide,

  • Lohnsteuerhaftungsbescheide und

  • Strafanzeigen.

  • Ich lege Widerspruch gegen Bescheide der Rentenversicherung ein und setze mich für eine Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder für einstweiligen Rechtsschutz ein.

  • Vorbeugung von Gerichtsverfahren

    • In vielen Fällen kann ich ein Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld abwenden.

    • Sollte es dennoch zum Prozess kommen, entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verhandlungsstrategie.

    • Ich habe bereits in zahlreichen Verfahren eine Einstellung des Verfahrens oder mildere Strafen erreicht.

Im Falle eines Vorwurfs der Schwarzarbeit ist es wichtig, schnell zu handeln. Lassen Sie sich nicht unvorbereitet auf Ermittlungen ein. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung und profitieren Sie von meiner umfassenden Erfahrung im Strafrecht. Ich setze mich mit Nachdruck für Ihre Interessen ein!

Schwarzarbeit beschreibt eine Tätigkeit, bei der keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden. In der Regel geschieht dies, ohne dass das Arbeitsverhältnis bei den zuständigen Behörden angemeldet wird.

Schwarzarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bezahlt wird, ohne dass der Arbeitgeber Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Auch eine fehlerhafte Anmeldung (z.B. Teilschwarzlohn) oder nicht angemeldete Minijobs können als Schwarzarbeit angesehen werden.

Abhängig von der Schwere des Verstoßes können Geldstrafen, Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben sowie Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Die Strafe wird durch die Höhe des Schadens und die Schwere des Vergehens bestimmt.

Wenn ich einen Verdacht auf Schwarzarbeit habe, kann ich verschiedene Stellen einschalten, darunter das Finanzamt, die Steuerfahndung, den Zoll (FKS), Sozialversicherungsträger, die Polizei und die Staatsanwaltschaft.

Bewahren Sie Ruhe und treffen Sie keine impulsiven Entscheidungen. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der für Sie Akteneinsicht beantragt und eine Verteidigungsstrategie entwirft.

Der Schaden wird auf der Grundlage der hinterzogenen Lohnsteuer und der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Hierbei setze ich die Nettolohnfiktion ein, bei der der Schwarzlohn als Nettolohn behandelt wird, aus dem sich der fiktive Bruttolohn ableitet.

Beim Teilschwarzlohn wird der Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Gehalt angemeldet, während die Differenz zum tatsächlichen Lohn in bar und unversteuert ausgezahlt wird. Auch dies zählt als Schwarzarbeit.

Ein nicht angemeldeter Minijob wird als Schwarzarbeit betrachtet. Wenn der Umfang der Tätigkeit regelmäßig oder dauerhaft überschritten wird, erfolgt die Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Entgelts.

Geringfügige Verstöße, wie das Unterlassen einer Gewerbeanmeldung, werden oft als Ordnungswidrigkeit behandelt. Schwere Verstöße, wie das Vorenthalten von Sozialabgaben oder Steuerhinterziehung, sind hingegen Straftaten.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht übernimmt die Kommunikation mit Behörden, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Oft kann ich ein Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld abwenden oder mildere Strafen erzielen. Kontaktieren Sie mich für eine rechtliche Ersteinschätzung!

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