Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Psychologische Gutachten im Strafverfahren

Fachbeitrag im Strafrecht

Psychologische Gutachten im Strafverfahren

Das Strafrecht geht von einer grundsätzlichen Schuldfähigkeit Erwachsener aus.

Dh. man ist grds. in der Lage, die Unrechtmäßigkeit einer strafbaren Handlung einzusehen (Einsichtsfähigkeit) und entsprechend dieser Einsicht auch zu handeln (Steuerungsfähigkeit).

Diese Fähigkeit kann allerdings durch Krankheit, Drogen oder Alkohol gemindert oder ausgeschlossen gewesen sein.

Dies überprüft dann der Sachverständige.

Auch muss ggf festgestellt werden, ob der Angeklagte aufgrund seiner Gefährlichkeit und des Hangs zu weiteren Straftaten in die Sicherungsverwahrung kommt oder in der Psychiatrie untergebracht wird, oder einen Drogenentzug machen kann.

Auch muss ggf. ein Sachverständiger prüfen, ob ein Gefangener zu Hafturlauben oder dem offenen Vollzug zugelassen werden kann.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Nehmen Sie Kontakt auf!

Wir leiten Ihre Verteidung ein und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

Adresse

Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen