Dr. Frank K. Peter Rechtsanwalt - Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange

Rechtsanwalt Betäubungsmittelstrafrecht in Worms

Höchste Qualität – Jahrelange Erfahrung – Fachliche Expertise

Anwalt für Drogendelikte: Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms & Umgebung

Als Anwalt für Drogendelikte und somit Experte auf diesem Rechtsgebiet habe ich mich darauf spezialisiert, Mandanten in Worms, Umgebung und bundesweit zu verteidigen, die mit Drogenmissbrauch in Berührung gekommen sind. Mein fundiertes Wissen über die aktuellen Gesetze und Verfahrensweisen in diesem Bereich ermöglicht es mir, effektive Verteidigungsstrategien für meine Mandanten zu entwickeln. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Worms vertrete ich sowohl Beschuldigte als auch Opfer von Gewalttaten im Bereich des allgemeinen Strafrecht.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht, das sich mit Vergehen und Verbrechen rund um illegale Drogen sowie Drogendelikten beschäftigt, ist ein äußerst dynamisches und sich ständig weiterentwickelndes Gebiet. Egal, ob es um den Besitz, Handel, Schmuggel oder die Herstellung von Drogen und anderen Betäubungsmitteln geht – ich setze mich für die Interessen meiner Mandanten ein. Als Anwalt für Drogendelikte in Worms und Umgebung arbeite ich hart daran, die Strafen für Drogenhandel, Drogenbesitz und weitere Strafen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln zu minimieren oder einen Freispruch zu bewirken. Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Betäubungsmittelstrafrechts zur Seite und kämpfe leidenschaftlich für Ihre Rechte.

Verteidigungsziel

Das Verteidigungsziel ist selbstverständlich die Einstellung des Verfahrens bzw. der Freispruch des Angeklagten. Dieses Ziel kann besonders in Fällen, wo der Täter erstmals beschuldigt wird und nur ein Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel nachgewiesen werden kann, erreicht werden. Dazu existiert eine Grenze an mg nach § 29 des BTMG. Eine weitere Möglichkeit ist die Einstellung des Verfahren aufgrund des Mangels an hinreichendem Tatverdacht oder des Freispruch vor Gericht. Sollte eine Einstellung nicht erwirkt werden können, ist die Grundlage der Verteidigungsstrategie das Erreichen einer milden Strafe.

Welche Strafe droht bei Drogenbesitz, Drogenhandel und Drogenkonsum

Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ist nicht im Strafgesetzbuch geregelt, sondern unabhängig davon und gehört somit in den Bereich des Nebenstrafrecht. Primär dient das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) zur Bekämpfung von Betäubungsmittel- sowie Drogenkriminalität. Der Gesetzgeber will damit jede Straftat, von Drogenkonsum bis hin zum Verkauf von Drogen, abdecken. Der An- und Verkauf von Drogen sowie der Besitz von unerlaubten Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten.

Das Ausmaß der Strafe für Drogenbesitz, -handel & -konsum kann sich unterscheiden, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und durchaus komplex. Die Rechtsprechung ist von der Härte der Droge sowie der Menge und Qualität beim Handel und Besitz der Drogen abhängig. Jedoch neigt das Gericht häufig dazu, auch bei weichen Drogen und bei erstmaligem Verschulden, je nach Menge, den Täter zu einer langjährigen Haftstrafe zu verurteilen. Des Weiteren spielt auch der Umgang mit illegalen Drogen eine wichtige Rolle. So wird der Dealer in der Regel stärker bestraft als ein Kurier.

Sie werden dem Besitz von Drogen beschuldigt? Schalten Sie jetzt eine erfahrene Anwältin und Verteidigerin für Strafrecht ein! Ich helfe Ihnen!

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren in Zusammenhang mit illegalen Drogen oder Betäubungsmitteln?

Sollte gegen Sie oder einen Angehörigen von Ihnen ein Vorwurf einer Drogenstraftat oder Betäubungsmittelstraftat vorliegen, sollten Sie sich so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe holen. Liegt bereits eine Vorladung als Beschuldigter einer Straftat vor, wird die fachkundige Hilfe durch einen Anwalt für Strafrecht unerlässlich. Dennoch empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Drogendelikte so früh wie möglich, da die Verteidigung mit dem Fortlaufen des Ermittlungsverfahren immer schwerer wird und ein Freispruch oder ein mildes Urteil gefährdet ist.
Nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen, die in einem Verfahren wegen einer Betäubungsmittelstraftat vorgeladen werden, wird rechtlicher Beistand empfohlen. Nicht selten wird der vermeintliche Zeuge während der Befragung oder Anhörung zum Beschuldigten.

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Wir leiten Ihre Verteidung ein und kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Doc Peter - Strafverteidiger bei Betäubungsmittelstraftat und Drogendelikte

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement, um Sie durch die Herausforderungen des Betäubungsmittelstrafrechts zu führen. Ich bin Ihr vertrauenswürdiger Partner und stehe an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen. Bei mir finden Sie kompetente Unterstützung und eine engagierte Verteidigung. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich Mandanten in meiner Kanzlei in verschiedenen Bereichen des Strafrechts.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Rechtsprechung hat Betäubungsmittel in „weiche Drogen“, „mittlere Drogen“ und „harte Drogen“ eingeteilt. Zu den „weichen Drogen“ zählen Cannabis oder Marihuana. Als „mittlere“ Drogen zählen Amphetamine wie Ecstasy oder MDMA. Harte Drogen sind Heroin, Kokain, Crack oder Fentanyl.
Die Bandbreite für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ist weit. Es kann Ihnen nur eine Geldstrafe drohen, je nach Menge und Drogen müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In vielen Fällen kann ein Strafverteidiger auch die Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung für Sie erwirken.
Die nicht geringe Menge ergibt sich aus dem Wirkstoffgehalt des aufgefundenen Betäubungsmittels. Die Grenzwerte werden von der Rechtsprechung bestimmt. Z. B. bei Cannabis und Marihuana liegt die nicht geringe Menge bei 7,5 g THC, bei Amphetaminen bei 10 g Amphetamin-Base und Kokain bei 5g Cocainhydrochlorid.
Eine Hausdurchsuchung ist gerechtfertigt, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Dieser muss durch Beweise und sachliche Fakten untermauert werden. Während einer Hausdurchsuchung darf die Polizei auch sogenannte “Zufallsfunde” mitnehmen. Bei der Suche nach Drogen wäre dies z. B. eine Feinwaage.
Sind Sie als Beschuldigter geladen, müssen Sie keine Aussage machen und können von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen. Je nach Situation kann Ihnen eine Aussage sogar schaden, da Sie den genauen Ermittlungsstand nicht kennen.
Der Besitz von illegalen Substanzen ist strafbar. Maßgeblich für den Besitz ist die Menge an Betäubungsmittel und die Gefährlichkeit der Droge. In der Rechtsprechung wird zwischen weichen (z. B. Cannabis), mittleren (z. B. Amphetaminen) und harten (z. B. Kokain) Drogen unterschieden.
Der Konsum von Drogen ist in Deutschland nicht strafbar. Sie können etwa für den Nachweis in Haar, Urin und Blut nicht verurteilt werden. Ziehen Sie jedoch an einem Joint, so sind Sie, solange der Joint Ihnen zugeordnet werden kann, in dessen Besitz. Der Grad zwischen Besitz und Konsum ist demnach sehr fein.
Wurden Sie mit Cannabis erwischt, ist die Menge des Wirkstoffgehaltes ausschlaggebend. Bei einer geringen Menge droht Ihnen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Liegt eine nicht geringe Menge vor, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und maximal 15 Jahren.
Der einfache Handel mit Betäubungsmitteln wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Liegen gelegentliche Verkaufshandlungen vor, wird häufig gewerbsmäßiger Handel vorgeworfen. In diesen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren. Auch hier ist die Menge entscheidend.
Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die „geringe Menge“ liegt bei Cannabis regelmäßig bei 6 g, für harte Drogen gibt es solch eine „geringe Menge“ nicht. Ein Strafverteidiger kann die Einstellung des Verfahrens auch bei größeren Mengen für Sie erwirken.

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